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Breiter Konsens über subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee

3003 Bern, 21. Mai 1997

Pressemitteilung

Bundesrat nimmt Kenntnis von Vernehmlassungsergebnissen zu drei Verordnungen

Breiter Konsens über subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee

Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Ausführungsbestimmungen für
die im neuen Militärgesetz verankerten Subsidiären Sicherungseinsätze der Armee
zur Unterstützung der zivilen Behörden haben bei Kantonen, Parteien und
interessierten Organisationen grossmehrheitlich positives Echo gefunden. Dieser
zustimmenden Grundtendenz stehen die gänzliche Ablehnung derartiger
Armee-Einsätze durch linke Parteien und Organisationen sowie die kritische
Haltung der Kantone Basel-Stadt, Waadt, Wallis, Genf und Jura gegenüber. Der
Bundesrat hat vom Vernehmlassungsergebnis Kenntnis genommen und das
Eidgenössische Militärdepartement (EMD) beauftragt, die Entwürfe zu den
Verordnungen zum Schutz von Personen und Sachen (VSPS), über den
Grenzpolizeidienst (VGD) und über den Ordnungsdienst (VOD) im Lichte der
Antworten zu überarbeiten.

Die Auswertung der Vernehmlassungen aller 26 Kantone sowie von je sieben
Parteien und Organisationen hat im Grundsatz den breiten Konsens über die im
Militärgesetz verankerten Subsidiären Sicherungseinsätze der Armee zur
Unterstützung der zivilen Behörden (Personen-, Objekt- und Konferenzschutz,
Verstärkung des Grenzwachtkorps und, als ultima ratio, Ordnungsdienst)
bestätigt. Insbesondere wurde betont, dass diese Armeeaufgaben realistischen
Bedrohungsszenarien entsprächen und demzufolge eine Notwendigkeit darstellten.

Die meisten kritischen Stimmen richten sich ausschliesslich gegen die
Verordnung über den Ordnungsdienst. Grundsätzlich abgelehnt werden Subsidiäre
Sicherungseinsätze der Armee von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz
(SPS), vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) und von der Gruppe für eine
Schweiz ohne Armee (GSoA).

VGD und VSPS unbestritten

Die Verordnungen über den Grenzpolizeidienst (VGD) und zum Schutz von Personen
und Sachen (VSPS) sind im Lager der grundsätzlichen Befürworter von Subsidiären
Sicherungseinsätzen weitgehend unbestritten. Vereinzelt wurde für beide
Bereiche eine präzisere Formulierung der Auftragserteilung und eine deutlichere
Abgrenzung der Verantwortungsbereiche verlangt.

Breite Abstützung fand für alle Bereiche der drei Verordnungen das Konzept,
Truppen der Armee nur subsidiär, zur Unterstützung und Entlastung ziviler
Kräfte einzusetzen. Als richtig erachtet wurde auch der Grundsatz, wonach die
Einsatzverantwortung stets bei der jeweiligen zivilen Behörde und die
Führungsverantwortung beim militärischen Kommandanten zu liegen hat.

Ordnungsdienst nur durch Profis

Eine deutliche Mehrheit der Antwortenden bezweifelt die Eignung von
Miliztruppen für den Ordnungsdienst. Demzufolge soll der OD laut diesen
Vernehmlassungen auf die Militärpolizei und das Festungswachtkorps (FWK)
beschränkt werden. Zudem seien die Voraussetzungen für den Einsatz noch zu
präzisieren und das Prinzip der Subsidiarität noch eindeutiger festzuschreiben.

Analog zur Forderung nach Beschränkung von Ordnungsdienst-Einsätzen auf
professionelle Kräfte sollen die OD-Materialsätze lediglich für diese
Formationen beschafft werden. Für eine Mehrheit der Stellungnehmenden gehören
Schlagstöcke und anderes OD-Material nicht zur Ausrüstung von Milizsoldaten.

Schlagst