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Grenzüberschreitende Sicherheitszusammenarbeit: Aufnahme von Vertragsverhandlungen mit Frankreich

Grenzüberschreitende Sicherheitszusammenarbeit: Aufnahme von
Vertragsverhandlungen mit Frankreich

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement
ermächtigt, mit Frankreich Verhandlungen über die grenzüberschreitende
Zusam-menarbeit in den Bereichen Grenzpolizei, Polizei, Justiz und Bekämpfung
der ille-galen Migration aufzunehmen.

Dem Beschluss waren Expertengespräche vorausgegangen. Dabei waren sich beide
Seiten darin einig, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwar bereits
funktioniert, aber die institutionellen Grundlagen verstärkt werden sollten.
Gegenstand der Verhandlungen werden namentlich die Einrichtung gemeinsamer
Kooperationszentren in Grenznähe, die direkte Zusammenarbeit zwischen den
entsprechenden Einsatzeinheiten der Polizei- und Zollorgane sowie die
gegenseitige Hilfeleistung bei der Vorbeugung und Aufklärung strafbarer
Handlungen bilden. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
verabschiedete am 11. April 1997 eine Erklärung, in der sie die Aufnahme von
Verhandlungen mit den Nachbar-staaten befürwortet und unterstützt.

Auch mit Deutschland und Österreich sollen in Kürze formelle Verhandlungen
aufgenommen werden. Gegenüber Italien bestehen analoge Pläne, wobei hier die
Vorgespräche noch nicht abgeschlossen sind.

Der Hauptgrund für Verhandlungen mit den Nachbarstaaten liegt vor allem darin,
dass die EU- und vor allem die sogenannten Schengener Staaten zunehmend Fragen
der inneren Sicherheit gemeinsam bearbeiten. Es gilt daher zu verhindern, dass
die Schweiz als Nichtmitglied der EU und von Schengen zu einer Drehscheibe für
die illegale Migration und die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
wird. Diese Gefahr nimmt zu, je länger sie vom Sicherheitsraum der
EU-Mitgliedstaaten mit ihren vereinheitlichten Visa-, Asyl- und
Aufenthaltsbestimmungen, ihren vernetzten Polizeikräften und zentralisierten
Informationssystemen ausgeschlossen bleibt. Die angestrebten bilateralen
Staatsverträge sind wichtig für die Stärkung der inneren Sicherheit unseres
Landes. Eine Einbindung in den gemeinsamen europäischen Sicherheitsraum steht
jedoch nicht zur Diskussion.

Die Schweizer Delegation, in der auch die Kantone vertreten sind, steht unter
der Leitung von Direktor Anton Widmer vom Bundesamt für Polizeiwesen.

14.  Mai 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Adrien de Werra, Abteilung Internationales, Bundesamt für
Polizeiwesen, Tel. 031 / 322 46 25