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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Mündliche Information:Vermögenswerte des zairischen Präsidenten Mobutu

Mündliche Information durch Vizekanzler Achille Casanova

Bundespräsident Koller hat heute den Bundesrat darüber informiert, dass gestern
durch eine Vertretung der zairischen Staatsanwaltschaft ein Rechtshilfebegehren
bezüglich der Blockierung sämtlicher Vermögenswerte des zairischen Präsidenten
Mobutu in der Schweiz eingereicht worden ist.

Wie in solchen Fällen üblich wird dieses Gesuch durch die zuständigen
Departemente EJPD und EDA geprüft. Falls es gemäss den einschlägigen
Bestimmungen des Rechtshilfegesetzes als gültig anzuerkennen ist, werden die
entsprechenden Schritte der Rechtshilfe eingeleitet.

Ein Gesuch muss, um Gültigkeit zu haben, namentlich folgende Voraussetzungen
erfüllen: die Tatbestände müssen klar definiert sein, und eine vorsorgliche
Eingabe muss später auf den offiziellen diplomatischen Kanälen bestätigt
werden.

14. Mai 1997