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Der Bundesrat genehmigt zwei Zusatzabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union auf dem Gebiet der thermonuklearen Fusion und Plasmaphysik

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT	EIDGENÖSSISCHES
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	DEPARTEMENT DES INNERN

	Bern, 14. Mai 1997

Pressemitteilung

Der Bundesrat genehmigt zwei Zusatzabkommen zwischen der Schweiz und
der Europäischen Union  auf dem Gebiet der thermonuklearen Fusion und
Plasmaphysik

Der Bundesrat hat im Rahmen des europäischen Fusionsforschungsprogramms
zwei Zusätze zu bestehenden Abkommen mit der EU genehmigt. Die beiden
Zusätze betreffen das Abkommen über die Mobilität von Forscherinnen und
Forschern zwischen den verschiedenen europäischen
Fusionsforschungszentren (gültig bis 31. Dezember 1998) sowie jenes
über die neue europäische Anlage Next European Torus NET (gültig bis
21. Juli 1998); sie regeln lediglich die künftige Beteiligung der
Österreichischen Akademie der Wissenschaften an diesen beiden Abkommen
sowie die Vertretung Irlands durch die "Dublin City University".

Die erste Vereinbarung hat die Mobilität zum Thema und ist bis zum 31.
Dezember 1998 gültig. Sie erleichtert den Austausch von Forscherinnen
und Forschern zwischen den Fusionsforschungszentren in Europa.

Die zweite Vereinbarung (gültig bis zum 21. Juli 1998) betrifft die
neue europäische Anlage NET. Die am Fusionsprogramm beteiligte
europäische Forschergruppe (NET-Team) in Garching ist mit der
Weiterentwicklung des Projekts betraut. Seit ihrer Unterzeichnung im
Jahr 1983 wurde die Vereinbarung über das NET-Team periodisch
überarbeitet und ergänzt.

Für weitere Auskünfte: Frau C. von Ins, Integrationsbüro EDA, Tel.
031/322 26 46