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Erstes Wirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kirgisien

PRESSEMITTEILUNG
Erstes Wirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kirgisien
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Im Rahmen seines offiziellen Arbeitsbesuches in Zentralasien hat Bundesrat Kaspar 
Villiger am
10. Mai 1997 in der kirgisischen Hauptstadt Bischkek mit Handels- und Industrieminister 
Andrej
Jordanow ein Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit unterzeichnet. 
Dieses
erste Wirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kirgisien verankert die wichtigsten
WTO-Prinzipien im Warenhandel mit der Kirgisischen Republik: Meistbegünstigung,
Nichtdiskriminierung und Inländerbehandlung. Es enthält ferner Bestimmungen zur 
Verbesserung
des Schutzes der geistigen Eigentumsrechte und umschreibt prioritäre Bereiche für 
die
Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Kirgisien ist knapp fünfmal so gross wie die Schweiz und zählt rund 4,4 Mio. Einwohner. 
Im
vergangenen Jahr führte die Schweiz Güter im Wert von rund 12 Millionen Franken 
nach Kirgisien
aus. Es handelte sich dabei vor allem um Maschinen (7 Mio. Fr.), die im Rahmen des
Osthilfekredits geliefert wurden, um landwirtschaftliche Produkte (Zigaretten: 2,7 
Mio. Fr.)
sowie um elektrotechnische Erzeugnisse (isolierte Drähte und Kabel: 2,6 Mio. Fr.). 
Importe aus
Kirgisien waren bisher praktisch keine zu verzeichnen.
Bern, 12. Mai 1997
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Regionaldienste Mittel-/ Osteuropa - ECE/UNO, Rodolfo Laub,
Tel. 031 / 324 09 01, oder Leo Ribeli, Tel. 031 / 324 08 83