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Wahl der Leitung des Spezialfonds

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN	Bern, 01. Mai 1997

Pressemitteilung

Wahl der Leitung des Spezialfonds

Nach der Wahl des Präsidenten sowie der drei weiteren schweizerischen
Mitglieder der Leitung des Spezialfonds zugunsten bedürftiger Opfer des
Holocaust am 16. April 1997 hat der Bundesrat heute Donnerstag die drei
von der World Jewish Restitution Organization (WJRO) vorgeschlagenen
Mitglieder der Spezialfonds-Leitung gewählt.

Als Mitglieder der Spezialfonds-Leitung wählte der Bundesrat:

- Professor Elie Wiesel, Nobelpreisträger (Doyen/International
Chairman)
- Dr. Josef Burg, ehemaliges Mitglied der israelischen Regierung
- Avraham Hirschson, Mitglied des israelischen Parlaments

Der Bundesrat ist darüber befriedigt, dass nun alle sieben Mitglieder
der Leitung des Spezialfonds bestimmt sind. Besonderen Wert legt er auf
die Mitwirkung des Nobelpreisträgers Elie Wiesel, dem in Anerkennung
seiner hervorragenden Verdienste bei der moralischen und geistigen
Bewältigung des Holocaust der Titel „Doyen / International Chairman“
verliehen wird. Mit dieser Ehrung werden keine zusätzlichen Aufgaben
oder Kompetenzen übertragen.

Am vergangenen 16. April hat der Bundesrat bereits die vier
schweizerischen Mitglieder der Spezialfonds-Leitung gewählt: Präsident
ist Herr Rolf Bloch, und die weiteren Mitglieder sind die Luzerner alt
Ständeratspräsidentin Josi Meier, der ehemalige Sonderbeauftragte für
Staatsschutzakten, René Bacher, sowie der Genfer alt Regierungsrat
Bernard Ziegler. Die gemeinsam mit der WJRO ausgearbeitete
Spezialfonds-Verordnung sieht für die Fondsleitung vier schweizerische
Persönlichkeiten, einschliesslich des Präsidenten, sowie drei von der
WJRO vorzuschlagende Persönlichkeiten vor.

Die Fondsleitung entscheidet auf Empfehlung des Beirats über die
Verwendung der Mittel und hat dem Bundesrat regelmässig Bericht über
ihre Tätigkeit zu erstatten. Sie hat auch den Auftrag, die
Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Spezialfonds zu informieren. Die
Amtsdauer der Mitglieder der Fondsleitung beträgt drei Jahre, wobei die
Wiederwahl möglich ist.

Der Fonds bezweckt die Unterstützung bedürftiger Personen, die aus
Gründen der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung oder aus
anderen Gründen verfolgt oder in anderer Weise Opfer des Holocaust
geworden sind, sowie die Unterstützung ihrer bedürftigen Nachkommen.
Bislang kündigte die Schweizer Wirtschaft zusätzlich zum ursprünglichen
Beitrag der Grossbanken von 100 Millionen Franken weitere 65 Millionen
Franken an. Zudem hat der Bundesrat erklärt, dass er die Absicht der
Schweizerischen Nationalbank (SNB) unterstützt, dem Fonds einen Betrag
von 100 Millionen Franken zukommen zu lassen.

Für weitere Auskünfte:

	Task Force
	Schweiz - Zweiter Weltkrieg
	Informationsstelle

	Marie-Marceline Kurmann: Tel. +41 31/323 15 13

	Internet: http://www.eda-tf.ethz.ch