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Schweizerische Stiftung für Solidarität

PRESSEMITTEILUNG

Schweizerische Stiftung für Solidarität

Der Bundesrat und die Nationalbank wollen eine schweizerische Stiftung für
Solidarität schaffen. Diese Stiftung, die Aktivitäten im In- und im Ausland
unterstützen soll, wird mit einem Teil des Gewinns aus der Neubewertung der
Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank finanziert.

Die gegenwärtige Diskussion über die Haltung der Schweiz während des Zweiten
Weltkriegs hat gezeigt, dass die der Humanität und der Solidarität
verpflichtete Tradition unseres Landes bekräftigt werden muss. Wir sind zu
verstärkter Solidarität aufgerufen, und zwar gegenüber Personen im In- wie im
Ausland. Aus diesem Grund schlagen Bundesrat und Nationalbank die Schaffung
einer schweizerischen Stiftung für Solidarität vor.

Finanziert wird die Stiftung von der Nationalbank, die einen Teil der Gewinne
aus der Neubewertung ihrer Goldreserven zur Verfügung stellt. Die vorhandenen
Goldreserven der Nationalbank werden auf zwölf Milliarden Franken geschätzt.
Ihr Buchwert beträgt 5´000 Franken pro Kilo, ihr Marktwert dagegen ungefähr
17´000 Franken. Durch eine solche Wertberichtigung, wie sie die Kommission für
Wirtschaft und Abgaben übrigens vorsieht, liessen sich insgesamt 14 Milliarden
Franken freisetzen. Es versteht sich von selbst, dass die Freigabe einer
solchen Summe nur über einen weiten Zeitraum möglich ist, wenn man nicht will,
dass der Goldpreis durch einen übermässigen Zufluss von Gold auf den Markt
zusammenbricht.

Bundesrat und Nationalbank erachten es durchaus als richtig, einen noch zu
bestimmenden Teil des Gewinns aus dieser Wertberichtigung für
Solidaritätsaktionen im In- und im Ausland zu verwenden. Denn es handelt sich
um Mittel, die über die Jahre dadurch aufgelaufen sind, dass die Goldbestände
der Nationalbank eine Aufwertung erfahren haben.
Für die Errichtung einer schweizerischen Stiftung für Solidarität sind noch
eingehende rechtliche Abklärungen nötig. So müssen zunächst die Artikel 38 und
39 der Bundesverfassung geändert, das Nationalbankgesetz revidiert und die
Rechtsgrundlage für eine Stiftung des öffentlichen Rechts geschaffen werden.
Wenn Parlament und Volk zustimmen, streben Bundesrat und Nationalbank an, dass
die Stiftung ihre Aktivität bereits im Jubiläumsjahr, das heisst 1998,
aufnehmen wird.

Wie ihr Name sagt, hätte die Stiftung zum Ziel Menschen, die in Not und Armut
geraten sind; Opfer von Katastrophen im In- und Ausland; Opfer von Genoziden,
Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen (einschliesslich Opfer des
Holocaust und ihrer bedürftigen Nachkommen) sowie Institutionen, die sich mit
der Prävention der geschilderten Notlagen befassen, zu unterstützen.

Über die der Stiftung zur Verfügung stehenden Gelder können zur Zeit noch keine
präzisen Angaben gemacht werden, denn sie hängen von den Gewinnen aus der
Neubewertung der Goldbestände der Nationalbank ab sowie vom Zeitplan, der dafür
vorgesehen ist. Zu denken ist an ein Stiftungsvermögen in der Grössenordnung
von etwa 7 Milliarden Franken. Bei einer solgfältigen Bewirtschaftung könnte im
längerfristigen Durchschnitt mit jährlichen Erträgen in der Grössenordnung von
einigen hundert Millionen gerechnet werden, wobei sie je zur Hälfte im In- und
Ausland zu verwenden wären.

Für die rasche Hilfe an die Opfer von Holocaust und Shoa stehen vorab die
Mittel des letzte Woche geschaffenen Spezialfonds zur Verfügung. Der Bundesrat
unterstützt die Absicht der Nationalbank, diesem Fonds einen Betrag von 100
Millionen Franken zukommen zu lassen. Entsprechend ist der Bundesrat bereit,
die notwendigen Schritte für die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für diese
Finanzüberweisungen in die Wege zu leiten.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

5.3.1997