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Die Lockerung der Lex Friedrich im Rahmen des Investitionsprogramms


Die Lockerung der Lex Friedrich im Rahmen des Investitionsprogramms

Der Bundesrat hat am Mittwoch dem Parlament zusammen mit dem
Investitionsprogramm eine Revision des Bundesgesetzes über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) vorgeschlagen.

Mit der Revision wird der Erwerb von Grundstücken durch Ausländer von der
Bewilligungspflicht ausgenommen, soweit darauf Industrie-, Gewerbe- oder
Dienstleistungsbetriebe errichtet oder betrieben werden. Diese Regelung soll
auch gelten, wenn der Erwerber das Grundstück nicht persönlich für die Ausübung
einer wirtschaftlichen Tätigkeit nutzt, sondern es zu diesem Zweck einem
Dritten vermietet oder verpachtet. Auch Beteiligungen von Ausländern an
Wirtschaftsunternehmen sind nicht mehr bewilligungspflichtig, und zwar auch
dann nicht, wenn diese Unternehmen in einem bedeutenden Umfang
Betriebsgrundstücke besitzen. Um Jahresaufenthaltern den Erwerb einer
Hauptwohnung zu erleichtern, schlägt der Bundesrat zudem vor, auch in diesen
Fällen die Bewilligungspflicht aufzuheben.

Nicht angetastet werden hingegen der harte Kern der Lex Friedrich und die in
der Referendumsabstimmung vom Juni 1995 umstrittenen Punkte. So bleiben die
Kapitalanlage in und der Handel mit Wohnungen für Ausländer weiterhin
ausgeschlossen. Auch an Gesellschaften, die diesen Zweck verfolgen, können sie
sich nicht beteiligen. Keine Änderung erfährt das geltende Recht ferner in
bezug auf den Erwerb von Ferienwohnungen. Schliesslich können Auslandschweizer
wie bis anhin bewilligungsfrei Grundstücke in der Schweiz erwerben.

26.März 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst