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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Ausbau des Instituts für Rechtsvergleichung

Ausbau des Instituts für Rechtsvergleichung

Der Bundesrat hat die Aenderung des Bundesgesetzes über das Schweizeri-sche
Institut für Rechtsvergleichung (SIR) auf den 15. April in Kraft gesetzt. Der
Entscheid ermöglicht die Aufstockung des Institutsgebäudes um ein drittes
Stockwerk. Das Institut, eine selbständige Anstalt des Bundes, ist auf dem
Gelände der Universität Lausanne gelegen und dient als Dokumentations- und
Forschungsstätte für das ausländische und internationale Recht. Die
Bauar-beiten, die vom Bund und Kanton Waadt mit je drei Millionen getragen
werden, dürften voraussichtlich zehn Monate dauern. Nach dem Bundesparlament
hat der Grosse Rat des Kantons Waadt im vergangenen November diesem
unent-behrlichen Ausbau zugestimmt.

Ab Herbst 1998 wird das SIR also nicht nur über die nötige Fläche verfügen, um
die ständig wachsenden Sammlungen von Gesetzestexten,
Rechtspre-chungssammlungen und Literatur unterzubringen (derzeit 170'000 Bücher
und 2'000 Zeitschriften). Es wird auch und vor allem das zukünftige Europäische
Dokumentationszentrum beherbergen, welches das Institut, die Stiftung Jean
Monnet (das die Archive der Gründungsväter der Europäischen Gemeinschaf-ten
verwaltet) und die Rechtsfakultät der Universität Lausanne gemeinsam aufgebaut
haben. Damit wird erstmals in der Schweiz die Gesamtheit der Doku-mente der
Europäischen Union und später auch des Europarates für jeder-mann zugänglich
sein.
26.  März 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Weitere Auskünfte erteilt Bertil Cottier, Stellvertretender Direktor am SIR,
Tel. 021/692 49 11.