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Botschaft über besondere konjunkturpolitische Massnahmen zur Substanzerhaltung der öffentlichen Infrastruktur und zur Förderung privater Investitionen im Energiebereich (Investitionsprogramm) sowie zur Erleichterung ausländischer Investitionen; Botschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Presserohstoff)

PRESSEROHSTOFF

Botschaft über besondere konjunkturpolitische Massnahmen zur Substanzerhaltung der 
öffentlichen
Infrastruktur und zur Förderung privater Investitionen im Energiebereich (Investitionsprogramm)
sowie zur Erleichterung ausländischer Investitionen

Botschaft zur Reform der Unternehmensbesteuerung

Investitionsprogramm

Der Bundesrat hat Massnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen Stagnation verabschiedet. 
In
Ergänzung zur übrigen Wirtschaftspolitik sollen mit den Mitteln der Finanzpolitik 
die Nachfrage
angeregt und der wirtschaftliche Aufschwung unterstützt werden. In der Botschaft 
wird das
Investitionsprogramm in den Gesamtzusammenhang der Wirtschaftspolitik gestellt.

Ins Zentrum seiner Lagebeurteilung stellt der Bundesrat die Frage nach dem schlechteren
Leistungsausweis der Schweiz im Vergleich zu den andern europäischen Staaten. Im 
Zeitraum von
1990 bis 1996, in dem die Wirtschaft der Schweiz stagnierte, wuchs jene der EU-Staaten
insgesamt um 10 Prozent. Als eine der wichtigsten Erklärungen für das Zurückbleiben 
der Schweiz
hinter den europäischen Staaten muss die Aufwertung des Schweizer Frankens in den 
Jahren 1993 -
1995 angesehen werden. Einem stärkeren Wachstum abträglich waren daneben die
Sanierungsbemühungen der öffentlichen Haushalte in den Jahren 1994 und 1995, die 
Bau- und
Immobilienkrise, eine zurückhaltende Kreditpolitik der Banken und die integrationspolitische
Sonderstellung der Schweiz.

Die Eidgenössischen Räte stimmten im letzten Dezember einer Kreditsperre zu. Im 
Sinne eines
sogenannten Eventualhaushaltes beschlossen sie jedoch gleichzeitig, die gesperrten 
Kredite bei
schleppender Wirtschaftstätigkeit in diesem Frühling freizugeben. Von der Kreditsperre 
wurden
Mittel in der Grössenordnung von 550 Millionen Franken erfasst.

Mit seinem Umfang von 561 Millionen Franken entspricht das heute vom Bundesrat verabschiedete
Investitionsprogramm diesen gesperrten Krediten. Es ist damit Teil der Finanzpolitik. 
Die
gesperrten Kredite werden indes nur partiell freigegeben. Auf den meisten Kreditrubriken 
bleibt
die 2%ige Kreditsperre bestehen. Im Umfang der gesperrt bleibenden Gelder sollen 
aber die
Mittel schwergewichtig in die Erneuerung der Infrastruktur von Bund, Kantonen und 
Gemeinden
fliessen. Mit dieser Akzentverschiebung will der Bundesrat folgendes erreichen:

- Mit dem Bausektor soll in jenem Bereich eine Mehrnachfrage ausgelöst werden, der 
von der
gegenwärtigen Stagnation besonders hart betroffen ist. Entsprach die Arbeitslosigkeit 
in der
Bauwirtschaft 1995 noch dem gesamtschweizerischen Mittel, überstieg sie dieses im
Winterhalbjahr 1996/97 mit acht Prozent deutlich.
- Finanzpolitisch von Bedeutung ist, dass mit der Beschränkung auf Erneuerungsinvestitionen 
das
Risiko von Folgekosten entfällt, die bei Neubauten die öffentlichen Haushalte gerne 
auf Jahre
hinaus belasten.
- Mit der Betonung der Erneuerung übernimmt die öffentliche Hand keine neuen Aufgaben. 
Bei
bestehenden Infrastrukturanlagen stellt sich in aller Regel nicht die Frage, ob 
sie unterhalten
werden sollen, sondern lediglich jene des optimalen Zeitpunktes. Vieles deutet darauf 
hin, dass
entsprechende Massnahmen in den letzten Jahren im Rahmen von Sparbeschlüssen auf 
allen Ebenen
zurückgestellt wurden. Mit dem Investitionsprogramm werden somit lediglich unterbliebene
Anstrengungen zur Substanzerhaltung nachgeholt.
- Mit den Erneuerungen werden auch energetische und ökologische Verbesserungen einhergehen.

Im einzelnen setzt sich das Investitionsprogramm aus fünf Teilen zusammen:

1. Aus einer partiellen Freigabe der gesperrten Kredite im Umfang von 43 Millionen 
Franken.
Darunter fallen u.a. Mittel für die Anschaffung von Apparaten und Einrichtungen 
für Lehre und
Forschung, Beiträge im Umweltschutz, bauliche Massnahmen und Baubeiträge verschiedener
Departemente oder Investitionsbeiträge im öffentlichen Verkehr.
2. Aus zusätzlichen Mitteln für den Nationalstrassenunterhalt im Umfang von 154 
Millionen
Franken. Gleichzeitig erhöht der Bund zeitlich befristet seine Beitragssätze. Diese 
Massnahme
ermöglicht u.a. die frühere Inangriffnahme der Sanierung des San-Bernardino-Tunnels 
und die
Sanierung der Autobahn A 1 im Kanton Aargau.
3. Aus befristeten Bundesbeiträgen an die Erneuerung von kantonalen und kommunalen
Infrastrukturanlagen. Der Bund beteiligt sich zeitlich befristet an Erneuerungsinvestitionen,
für welche die Kantone und Gemeinden sonst zu 100 Prozent selber aufkommen müssten. 
Für die
Erneuerung von Hoch- und Tiefbauten sowie den Ersatz ihrer technischen Anlagen beträgt 
der
Beitrag des Bundes 15 Prozent, für die Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer 
Energien
und von Abwärme 20 Prozent. Die Gewährung eines Beitrages knüpft der Bund an die 
Bedingung,
dass es sich um vorgezogene Erneuerungsinvestitionen handelt. Der Bundesrat schlägt 
den
Eidgenössischen Räten einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 200 Millionen Franken 
vor.
 4. Aus zusätzlichen Mitteln für den Unterhalt von Bundesbauten. Als Folge der Sparmassnahmen
mussten in den letzten Jahren Vorhaben zurückgestellt werden. Es besteht somit ein
Nachholbedarf. Mit 100 Millionen Franken sollen nicht nur zusätzliche Aufträge erteilt, 
sondern
auch der ausgewiesene Rückstand im Unterhalt von Bundesbauten abgebaut werden.
5. Massnahmen zur Förderung privater Investitionen im Energiebereich. Mit insgesamt 
64
Millionen Franken sollen Massnahmen von Privaten zur sparsamen und rationellen Energienutzung
sowie zur Nutzung von erneuerbaren Energien gefördert werden.

Kantone, Gemeinden und Private werden an die Vorhaben eigene Beiträge leisten müssen. 
Dank
diesen Leistungen ist es möglich, mit den Ausgaben des Bundes von 561 Millionen 
Franken ein
Auftragsvolumen von rund 2,4 Milliarden Franken auszulösen. Die Massnahmen sind 
rasch wirksam
und regional breit gestreut; nicht zuletzt dürften viele kleine und mittlere Unternehmen 
- die
KMU -in den Genuss zusätzlicher Aufträge kommen. Das durch die Massnahmen ausgelöste
Auftragsvolumen wird rund 24'000 Menschen während eines Jahres zusätzlich beschäftigen. 
Der
Wachstumsbeitrag an das Bruttoinlandprodukt wird auf rund einen Drittel Prozentpunkt 
in den
Jahren 1998 und 1999 veranschlagt.

Reform der Unternehmensbesteuerung

Eine zweite Säule des Programms zur Ankurbelung der Wirtschaft ist die
Reform der Unternehmensbesteuerung. Handlungsbedarf besteht vor allem bei den Holdings 
sowie
bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Vorschläge des Bundesrats für 
steuerliche
Erleichterungen zielen vor allem auf diese beiden Bereiche.

Auf lange Sicht ist eine umfassende Modernisierung der Unternehmens-besteuerung 
geplant. Bevor
aber dieses weitreichende Projekt realisiert werden kann, müssen die Auswirkungen 
der
bestehenden Gesetzgebung und der Änderungen im Rahmen der vorliegenden Reform analysiert
werden. Mit diesen Aufgaben befasssen sich unter anderem verschiedene Expertengruppen. 
Der
Bundesrat will sich heute bewusst auf jene Bereiche beschränken, in denen ein konkreter 
und
rascher Handlungsbedarf ausgewiesen ist und die das Umfeld für weitergehende Reformbemühungen
nicht unnötig einengen.

Die vorliegende Botschaft umfasst folgende Massnahmen:

Massnahmen	MehrertragMio. Fr.	MinderertragMio. Fr.
1.  Direkte Freistellung der Beteiligungs-gewinne und Beteiligungserträge		100
Steueraufschub bei grenzüberschreitenden Beteiligungsumstrukturierungen
2.  Proportionale Gewinnsteuer von 8,5Prozent, Abschaffung der Kapitalsteuer	120	320
3.  Senkung der Emissionsabgabe aufBeteiligungen von 2 auf 1 Prozent		120
4.  Neuregelung der Steuerfolgen beimErwerb eigener Aktien		p.m.
5.  Wiedereinführung einer Stempelabgabe von 2,5 Prozent auf Lebensversicherungsprämien	250
Total	370	540
Saldo	                         - 170

Mit der Neukonzeption der Ertrags- und Gewinbesteuerung aus Beteiligungen wird die 
bisherige
steuerliche Freistellung der Erträge (Dividenden usw.) auf die Kapital- und Aufwertungsgewinne
ausgedehnt. Dadurch sollen Neuansiedlungen von Unternehmen begünstigt werden, ohne 
ansässigen
Holdings Anlass zum Verlassen der Schweiz zu geben.

Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage (8,9% / 9,5%) wird der proportionale Gewinnsteuertarif
tiefer festgesetzt, nämlich auf 8,5 Prozent. Die Kapital-steuer wird nicht an die 
Gewinnsteuer
angerechnet, sondern abgeschafft.

Anders als in der Vernehmlassungsvorlage wird neu auf den Prämien der
Lebensversicherungen die Wiedereinführung einer bescheidenen Stempel-
abgabe von 2,5 Prozent beantragt. Dieser Schritt und die Halbierung der Emissionsabgabe 
auf
Beteiligungsrechten auf 1 Prozent sollen mithelfen, die Ausgangslage zur Beschaffung 
von
Risikokapital etwas zu verbessern.

Die in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Verlustverrechnung im Konzern wird 
nicht in
dieses Reformpaket aufgenommen. Der geschlossene Widerstand der Kantone gegen eine 
solche
Massnahme hat gezeigt, dass hier noch nähere Abklärungen notwendig sind.

Die Reformvorlage ist mit Einnahmenausfälle von insgesamt rund 170 Millionen Franken 
verbunden.
Der Anteil des Bundes beläuft sich auf rund 80 Millionen Franken, weil bei den Ausfällen 
im
Bereich der direkten Bundessteuer die Kantone mitbetroffen sind. Den Einnahmenausfällen 
für
Bund und Kantone stehen positive Effekte auf den Wirtschaftsstandort Schweiz und 
allfällige
steuerliche Mehrerträge gegenüber.

Änderung der Lex Friedrich

Parallel zum Investitionsprogramm schlägt der Bundesrat mit der Botschaft Änderungen 
des
Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich) 
vor.
Die Reformen bezwecken eine Erleichterung ausländischer Investitionen in die Schweizer
Wirtschaft. Personen im Ausland sollen von der Bewilligungspflicht befreit werden, 
soweit es
sich um den Erwerb eines Grundstückes handelt, das als Betriebsstätte dient. Desgleichen 
können
Ausländer mit einer Jahresbewilligung inskünftig ohne Bewilligung eine Hauptwohnung 
erwerben.

Keine Änderung erfährt hingegen die geltende Regelung beim Erwerb von Ferienwohnungen. 
Auch
Kapitalanlagen in Wohnbauten und in Bauland sowie der Grundstückhandel bleiben
bewilligungspflichtig, d.h. weitgehend untersagt.

Bern, 26. März 1997

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Auskunft:
· Investitionsprogramm: Bundesamt für Konjunkturfragen, Hans Sieber, Direktor,
Tf 031/322 21 31; Förderung privater Investitionen im Energiebereich: Bundesamt 
für
Energiewirtschaft, Hans-Luzius Schmid, stellvertretender Direktor,
Tf 031/322 56 02
· Unternehmenssteuerreform: Eidgenössische Steuerverwaltung, Samuel Tanner, stellvertretender
Direktor, Tf 031/322 72 01
· Lex Friedrich: Bundesamt für Justiz, Christoph Bandli, Tf 031/322 41 21