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Ankurbelung der Konjunktur: Investitionsprogramm, Reform der Unternehmensbesteuerung und Änderung der Lex Friedrich

PRESSEMITTEILUNG

Ankurbelung der Konjunktur:
Investitionsprogramm, Reform der Unternehmensbesteuerung und Änderung der Lex Friedrich

Der Bundesrat hat die Botschaften zum Investitionsprogramm und zur Reform der
Unternehmensbesteuerung verabschiedet. Das Schwergewicht des Investitionsprogrammes 
liegt auf
Massnahmen zur Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur. Mit zusätzlichen Ausgaben 
des Bundes
von 561 Millionen Franken soll ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 2,4 Milliarden
Franken ausgelöst werden. Das ausgelöste Auftragsvolumen wird ungefähr 24'000 Arbeitskräfte
wähend eines Jahres beschäftigen. Weiter will der Bundesrat private Investitionen 
im
Energiebereich fördern. Die Reform des Unternehmenssteuerrechts soll den Schweizer 
Unternehmen
grösseren Handlungsspielraum geben und steuerliche Nachteile im Vergleich mit EU-Unternehmen
abbauen. Zur Stimulierung der Schweizer Wirtschaft schlägt der Bundesrat schliesslich 
auch
Änderungen bei der Lex Friedrich vor. Die Eidgenössischen Räte werden die beiden 
Botschaften in
der Sondersession von Ende April beraten.

Das Investitionsprogramm will durch einen zeitlich begrenzten Nachfrageimpuls die 
Überwindung
der nunmehr sechs Jahre dauernden wirtschaftlichen Stagnation beschleunigen. Es 
verstärkt die
Impulse der Finanz- und Geldpolitik und ergänzt die Anstrengungen zur Stärkung der
Wachstumskräfte über eine Weiterführung der strukturellen Reformen, die nach wie 
vor im Zentrum
der Wirtschaftspolitik des Bundesrates stehen. Dank dem Investitionsprogramm dürfte 
das
Bruttoinlandprodukt in den Jahren 1998 und 1999 rund ein Drittel Prozent höher liegen.

Die gleichzeitig mit dem Voranschlag 1997 beschlossene Kreditsperre ist nach dem 
Willen der
Eidgenössischen Räte bei schleppender Wirtschaftsentwicklung in diesem Frühjahr 
aufzuheben. Das
Investitionsprogramm entspricht mit seinem Umfang von 561 Millionen Franken in etwa 
den im
letzten Dezember gesperrten Krediten. Inhaltlich nimmt der Bundesrat eine Verschiebung
zugunsten von öffentlichen Investitionen vor. Die Mittel sollen schwergewichtig 
für die
Substanzerhaltung der öffentlichen Infrastruktur eingesetzt werden. Dazu gehört 
unter anderem
eine Verstärkung des Nationalstrassenunterhalts sowie der Erneuerung von Hochbauten 
des Bundes.
Zeitlich befristet beteiligt sich der Bund überdies an Sanierungen von Infrastrukturanlagen 
von
Kantonen und Gemeinden, die vorgezogen werden. Darin eingeschlossen sind auch Mittel 
für
energietechnische Sanierungen öffentlicher Gebäude sowie für die Erneuerung von 
Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien und von Abwärme.

Der Bundesrat will zudem private Investitionen in Projekte zur Verbesserung der
Energieeffizienz sowie zur Förderung erneuerbarer Energien fördern. Er reserviert 
deshalb 64
Millionen Franken für private Projekte im Rahmen von Energie 2000.

Bei der Reform der Unternehmensbesteuerung schlägt der Bundesrat fünf Neuerungen 
vor, von
welchen vorab Holdings sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren. 
So soll mit
einer Freistellung von Beteiligungsgewinnen und -erträgen die Neuansiedlung von 
Unternehmen
begünstigt werden, ohne bereits ansässigen Firmen Anlass zum Verlassen der Schweiz 
zu geben.
Weiter schlägt der Bundesrat die Einführung einer proportionalen Gewinnsteuer von 
8,5 Prozent
und die Abschaffung der Kapitalsteuer vor. Eine weitere Massnahme ist die Senkung 
der
Emissionssteuer auf Beteiligungen von zwei auf ein Prozent. Für den Erwerb eigener 
Aktien wird
ebenfalls eine verbesserte Regelung vorgeschlagen. Schliesslich beantragt der Bundesrat 
die
Wiedereinführung der Stempelabgabe auf den Prämien der Lebensversicherungen. Diese 
Massnahme
soll zusammen mit der Halbierung der Emissionsabgabe mithelfen, die Beschaffung 
von
Risikokapital etwas zu verbessern.

Durch die vorgeschlagene Reform der Unternehmensbesteuerung entstehen zwar Einnahmenausfälle
von 170 Millionen Franken pro Jahr. Ihnen stehen jedoch positive Impulse auf den
Wirtschaftsstandort Schweiz und allfällige steuerliche Mehrerträge gegenüber.

Schliesslich schlägt der Bundesrat auch Änderungen der Lex Friedrich vor. Die Reformen
beinhalten eine selektive Aufhebung der Bewilligungspflicht, die Investitionen von 
Ausländern
in die Schweizer Wirtschaft erleichtern sollen. Sie betrefffen namentlich den Erwerb 
von
Grundstücken, die als Betriebsstätten dienen.

Bern, 26. März 1997

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Auskunft:
· Investitionsprogramm: Bundesamt für Konjunkturfragen, Hans Sieber, Direktor,
Tf 031/322 21 31; Förderung privater Investitionen im Energiebereich: Bundesamt 
für
Energiewirtschaft, Hans-Luzius Schmid, stellvertretender Direktor,
Tf 031/322 56 02
· Unternehmenssteuerreform: Eidgenössische Steuerverwaltung, Samuel Tanner, stellvertretender
Direktor, Tf 031/322 72 01
· Lex Friedrich: Bundesamt für Justiz, Christoph Bandli, Tf 031/322 41 21