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Krankenkassenprämien - Rekruten aufgepasst !

Mitteilung an die Agenturen vom 26. März 1997

Krankenkassenprämien - Rekruten aufgepasst !

Rekruten in den Frühjahrs-Rekrutenschulen (RS) 1997 und solche, die im Juli  in
die RS einrücken müssen, tun gut daran, bei ihrer Krankenkasse anzufragen,
wieviel sie ihnen an Krankenkassenprämien nach der RS zurückerstatten wird. Die
Armeeangehörigen sind nämlich während der RS und für anschliessende
Beförderungsdienste durch die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall
versichert. Gemäss einer Revision der Verordnung über die Krankenversicherung
besteht nun die Möglichkeit, dass die Krankenkassen bei einer Dienstdauer von
mehr als 60 Tagen eine Prämienreduktion gewähren können. Ein Vergleich lohnt
sich, denn diese Reduktion wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine Kündigung
der Krankenkasse müsste mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung einer
dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalendersemesters (30. Juni, 31.
Dezember), das heisst auf 31. März oder 30. September 1997, erfolgen. Die Zeit
drängt! Die Krankenversicherung ist obligatorisch.

Für Rückfragen:: Dora Petitmermet, Heer, Stv Chefin Ausbildungsorganisation,
Tel. 031 / 324 23 96

Tel. 031