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Erinnerungsfeier an den 1. Zionistenkongress in Basel - Armee unterstü

Pressemitteilung vom  26. März 1997

Erinnerungsfeier an den 1. Zionistenkongress in Basel - Armee unterstützt Polizei

Der Bundesrat hat beschlossen, dem Kanton Basel-Stadt für die Erinnerungsfeier
an den 1. Zionistenkongress vom 31. August 1997 Truppen zur Verfügung zu
stellen. Er entspricht damit einem Gesuch des Regierungsrates von Basel-Stadt,
mit militärischen Formationen 	die Kantonspolizei zu verstärken und zu
entlasten. Weiter ersucht der Bundesrat die Kantonsregierungen, mit ihren
Polizeikräften die Kantonspolizei Basel-Stadt zu unterstützen.

Für die Dauer vom 20. August bis zum 1. September 1997 werden rund 730
Angehöri-ge der Armee aufgeboten und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt
zur Unterstüt-zung der Polizeikräfte zur Verfügung gestellt. Bei Bedarf kann
zusätzlich das Territorial-regiment 20 ganz oder teilweise eingesetzt werden.
Zum Kommandanten der vorgese-henen militärischen Formationen hat der Bundesrat
Divisionär Rudolf Witzig, Komman-dant der Territorialdivision 2, ernannt. Die
weitere Kommandostruktur wird vom Eidge-nössischen Militärdepartement (EMD)
festgelegt.

Die zugunsten der zivilen Behörden von Basel-Stadt eingesetzten Truppen
ermöglichen der Polizei, sich auf ihre Hauptaufgaben zu konzentrieren. Ihr
Einsatz erfolgt als subsi-diärer Sicherungseinsatz. Die Einsatzverantwortung
liegt bei den zivilen Behörden. Die militärischen Mittel sind den zivilen
Behörden von Basel-Stadt für die Dauer des Einsat-zes zugewiesen. Dieser
erstreckt sich für die meisten der aufgebotenen Armeeangehöri-gen vom 20.
August bis zum 1. September, damit sich die Truppe auf ihren Einsatz
vor-bereiten kann. Ihre Ausbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Polizei.

Die aufgebotenen Truppen leisten während des Einsatzes Assistenzdienst gemäss
Mili-tärgesetz (MG). Das EMD sieht vor, den Angehörigen der Armee ihre im
Assistenzdienst geleisteten Diensttage an ihre Dienstleistungspflicht
anzurechnen.

Die militärischen Formationen setzen sich im wesentlichen zusammen aus Teilen
der Territorialdivision 2, des Stadtkommandos 211, des Festungswachtkorps sowie
aus ei-nem Detachement der Luftwaffe. Bei Bedarf kann zusätzlich das
Territorialregiment 20 teilweise oder ganz aufgeboten werden, das während
dieser Zeit seinen ordentlichen Wiederholungskurs leistet.

Die Kosten für die Dienstleistungen der für den Einsatz vorgesehenen Truppen
können im ordentlichen Budget aufgefangen werden. Durch den militärischen
Einsatz entstehen folglich keine zusätzliche Aufwendungen. Die Aufwendungen für
den interkantonalen Polizeieinsatz gehen zulasten des Kantons Basel-Stadt.

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