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Neues Konzept für den Koordinierten Sanitätsdienst

Pressemitteilung	 vom 26. März 1997

Neues Konzept für den Koordinierten Sanitätsdienst

Der Bundesrat hat Kenntnis genommen vom Konzept 96 für den Koordinierten
Sanitätsdienst (KSD) und es für alle Bundesstellen als massgebend bezeichnet.
Es hat zum Ziel, den Patienten jederzeit die bestmögliche sanitätsdienstliche
Versorgung zu gewährleisten. Indem die bestehenden Infrastrukturen optimal
genutzt werden, entstehen weder für den Bund noch die Kantone oder die privaten
Institutionen neue Kosten.

Das Konzept KSD 96 ersetzt das Konzept von 1980. Anlass für die Überarbeitung
war einerseits die grundlegende Veränderung der sicherheitspolitischen Lage in
Europa Anfang der neunziger Jahre. Andererseits galt es, den finanziellen
Engpässen der für das Gesundheitswesen zuständigen Kantone Rechnung zu tragen.

Das Konzept KSD 96 geht vom übergeordneten Ziel aus, dass den Patienten
jederzeit die bestmögliche Hilfe gewährt werden soll. Im Alltag ist dies
Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens und fällt weitgehend in die
Zuständigkeit der Kantone. Sollte ein Kanton nicht mehr in der Lage sein, die
sanitätsdienstliche Versorgung seiner Patienten sicherzustellen, müsste die
Hilfe von Nachbarkantonen oder des Bundes rasch einsetzen. Dafür sind im Rahmen
des KSD die geeigneten Voraussetzungen zu schaffen. Dazu sollen weder neue
Organisationen gebildet noch zusätzliche Einrichtungen geschaffen, sondern die
bestehenden Infrastrukturen optimal genutzt werden.

Das Konzept KSD 96 verursacht weder für den Bund noch für die Kantone oder die
privaten Institutionen neue Kosten. Bereits 23 Kantonsregierungen und vier
private Organisationen haben dem Konzept zugestimmt und sich bereit erklärt, zu
dessen Umsetzung beizutragen.

Für zusätzliche Auskünfte:	Rudolf Wenger, Chef Sekretariat KSD, 	031 324
28 12

28 12usä