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Verwaltungskontrolle durchleuchtet Auswirkungen der Informatisierung

Pressemitteilung

Verwaltungskontrolle durchleuchtet Auswirkungen der Informatisierung

Die Verwaltungskontrolle des Bundesrates stellt in ihrem jüngsten Bericht fest,
dass die Informatik und die computergestützten Hilfsmittel der Bundesverwaltung
eine wesentliche Effizienzsteigerung und Qualitätsverbesserung sowie mehr
Bürgernähe ermöglichen. Allerdings bestehen immer noch Schwächen in der
Organisation, Führung und Kontrolle der technischen Hilfsmittel, welche einer
Korrektur bedürfen.

Der Bundesrat hat einen Bericht seiner Verwaltungskontrolle (VKB) über die
Auswirkungen des Einsatzes von Informationstechnologien auf die
Bundesverwaltung zur Kenntnis genommen. Die Geschäftsprüfungskommission des
Nationalrates hatte die Untersuchung veranlasst, weil sie befürchtete, dass die
computergestützten Hilfsmittel (Büroautomation, Informatik,
Kommunikationsnetze) die Aufgabenerfüllung und die Verwaltungsführung
erschweren sowie Machtverschiebungen begünstigen könnten.

Die VKB hat festgestellt, dass die computergestützten Informations- und
Kommunikationsmedien der Verwaltung an sich gut funktionieren. Die neuen
Hilfsmittel haben insbesondere wesentliche Qualitäts- und
Produktivitätssteigerungen ermöglicht sowie die Kundenorientierung und
Transparenz verbessert. Das befürchtete Machtgefälle zwischen Dienststellen
sowie zwischen Bundesverwaltung, Bundesrat, Parlament und Kantonen besteht im
übrigen kaum.

In der Untersuchung ist allerdings auch deutlich geworden, dass konzeptionelle
Mängel, ungenügende Koordinationsanstrengungen und führungsmässige
Schwachstellen bestehen. Viele Schwierigkeiten sind zwar normale
Begleitumstände des Technologiewandels, doch machen sie deutlich, dass ein
ungenügend kontrollierter Einsatz computergestützter Hilfsmittel neuartige
Probleme aufwirft. Die Problemlöser werden zu Problemverschärfern, wenn das
Management die Führungsverantwortung nicht bewusst wahrnimmt.

So hat sich beispielsweise gezeigt, dass die Rechtsgültigkeit digitalisierter
Dokumente und Unterschriften ungenügend geregelt ist. Weil elektronische
Datenträger zunehmend die Papierdokumente ablösen, wird es zudem immer
schwieriger, die Entscheidfindung im Blick auf eine spätere historische
Aufarbeitung nachzuvollziehen. Unbefriedigend ist ferner die Durchsetzung der
Weisungen und Richtlinien der Informatikkonferenzen, die Regelung der
Öffentlichkeitsarbeit der Ämter via Internet, die gegenseitige Abstimmung
zwischen Fach- und Informatikmanagement.

Gestützt auf die Empfehlungen der Verwaltungskontrolle hat der Bundesrat daher
Massnahmen zur Sicherstellung der Archivierung und historischen Rekonstruktion
von Akten, zur Reorganisation der Informatikkonferenzen, zur Schulung von
Kaderleuten und Informatikern im überschneidenden Bereich
Informatik/Verwaltungsmanagement, zur Festlegung der Rechtsgültigkeit
digitalisierter Dokumente und Unterschriften sowie zur Früherkennung
allfälliger Risiken des Internet für Regierung und Verwaltung angeordnet.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

17.03.97

Für Auskünfte:
Beat Sottas, Verwaltungskontrolle des Bundesrates,
Tel. 031 322 70 43