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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gegen Quotenregelung in der Bundesverfassung

Gegen Quotenregelung in der Bundesverfassung

Bundesrat lehnt Initiative "3. März" ab

Der Bundesrat hat am Montag beschlossen, die Initiative "3. März" ohne
Gegenvor-schlag zur Ablehnung zu empfehlen. Er ist der Ansicht, dass die
Initiative, die Wahlfreiheit übermässig beschränkt. Es wäre nämlich möglich,
dass Personen des einen Geschlechts nicht gewählt würden, auch wenn sie mehr
Stimmen auf sich vereinigt hätten als die Gewählten des anderen Geschlechts.
Zu-dem könnten die Kantone nicht mehr zwei Männer oder, wie derzeit die Kantone
Zürich und Genf, zwei Frauen in den Ständerat entsenden.

Die Volksinitiative "Für eine gerechte Vertretung der Frauen in den
Bundesbehörden (Initiative 3. März)" wurde nach der Nichtwahl von Christiane
Brunner in den Bundes-rat vom 3. März 1993 lanciert, deshalb ihr Name
"Initiative 3. März". Dem Initiati-vkomitee gehören Vertreterinnen sämtlicher
politischer Richtungen, von Frauenor-ganisationen und von Gewerkschaften an.

Die "Initiative 3. März" fordert, dass die Frauen in sämtlichen Bundesbehörden
an-gemessen vertreten sein sollen. Zu diesem Zweck legt sie die Mindestzahl der
Frauen fest, die gewählt werden müssen. Im Falle einer Annahme der Initiative
hätte somit jeder Vollkanton eine Frau und einen Mann in den Ständerat zu
entsenden. Im Nationalrat dürfte die Differenz zwischen Frauen und Männern pro
Kanton nicht mehr als eins betragen. Im Bundesrat sässen mindestens drei
Frauen, und im Bun-desgericht betrüge der Frauenanteil mindestens 40 Prozent.
Der Gesetzgeber hätte auch für eine ausgewogene Vertretung der Frauen in der
Verwaltung zu sorgen.

Nach Auffassung des Bundesrates rechtfertigt die Situation der Frauen in den
Bun-desbehörden derart einschneidende Massnahmen, wie sie die Initiative
vorsieht, nicht. Zwar sind die Frauen nach wie vor untervertreten, ihr Anteil
nimmt aber lau-fend zu, namentlich in den kantonalen Regierungen, im
Nationalrat und im Stände-rat. Vorab sollten die politischen Parteien dafür
sorgen, dass die Frauen in den Par-teiorganen und auf den Wahllisten angemessen
vertreten sind. Die Mehrheit der Parteien hat bereits Massnahmen in dieser
Richtung ergriffen, insbesondere durch die Festsetzung von Listenquoten. Der
Bundesrat stützt sich auch auf die guten Ergebnisse, die im Ausland, namentlich
in den skandinavischen Staaten, mit freiwilli-gen Massnahmen der politischen
Parteien erzielt werden. Bei Annahme der Initiative wäre die Schweiz das
einzige europäische Land mit Behörden, die nach Geschlechtskriterien gewählt
werden.

17.  März 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ-UND POLIZEI DEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Frau Monique Cossali (Bundesamt für Justiz), Tel. 322 47 89