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Hochspannungsleitung Galmiz-Verbois: Bundesrat beantwortet Beschwerden

Hochspannungsleitung Galmiz-Verbois: Bundesrat beantwortet Beschwerden

Der Bundesrat hat über die Beschwerden gegen den Abschnitt Vaux-sur-Morges -
Eysins der Hochspannungsleitung Galmiz-Verbois entschieden. Er weist die
Beschwerden der Stiftung WWF Schweiz sowie der Gemeinde Begnins, die die
Verkabelung der Linie in der von nationaler Bedeutung Landschaft "La Côte"
verlangten, ab. Die Verkabelung wäre technisch zwar machbar, würde aber wegen
der Länge des beabsichtigten Abschnittes noch zuviele Probleme verursachen.
Zusammen mit dem anderen Entscheid des Bundesrates vom 18. Dezember 1996 über
den Abschnitt Eysins-Verbois ist somit das Verfahren betreffend den
westschweizer Teil der Hochspannungsleitung Galmiz-Yverdon-Romanel-Verbois
beendet.
Der Bundesrat weist die Beschwerden, die von zwei Gemeinden gegen den Abschnitt
Saint-Triphon - Chamoson der 380 kV-Hochspannungsleitung Romanel-Chippis
erhoben wurden, ebenfalls ab.

Das Projekt für eine 380 kV-Leitung zwischen Galmiz und Verbois wurde in
mehrere Abschnitte aufgeteilt und die Genehmigung wurde etappenweise für die
einzelnen Teile eingeholt. In der Westschweiz gab es mehrere Einsprüche gegen
das Projekt, vor allem aus Gründen des Landschafts- und Umweltschutzes. Im Jahr
1985 sprach sich der Bundesrat für die Notwendigkeit der Hochspannungsleitung
aus und im Jahr 1989 genehmigte er die Grundsatzbewilligung für die Abschnitte
Vaux-sur-Morges - Eysins und Eysins-Verbois, allerdings mit dem Vorbehalt, die
Ergebnisse der Studie über die Verkabelung der Leitung zwischen Vaux und Nyon
seien zu berücksichtigen. Diese Zone des Weinbergs "La Côte" ist nämlich im
Bundesinventar der Objekte nationaler Bedeutung. Die Studie ist im Verfahren
der Genehmigung der Detailpläne durchgeführt worden und ergibt die technische
Machbarkeit der unterirdischen Verkabelung. Diese Lösung würde aber grosse
Nachteile mit sich tragen, vor allem wegen der sehr hohen Spannung der Leitung.
Im Vergleich zu einer Freileitung ist die Betriebssicherheit einer Kabelleitung
schlechter und die Investitions- und Unterhaltskosten sind bedeutend höher. Die
von den Beschwerdeführern hervorgehobenen neuen Techniken sind noch im
Versuchsstadium und würden vor allem weder die Umwelteinwirkungen der Baustelle
sowie der Installation noch spätere, aus der Nutzung des Gebietes sich
ergebende Beanspruchungen ganz zum Verschwinden bringen. Unter Berücksichtigung
dieser Gesichtspunkte verdient die Variante Freileitung gegenüber der Variante
Verkabelung den Vorzug.
Am 18. Dezember 1996 hat der Bundesrat schon über den Abschnitt Eysins-Verbois
entschieden und vorgesehen, dass eine von den Diensten des Bundes erarbeitete
Kompromissvariante zur Anwendung kommen wird. Dank dieser Variante wird die
Agglomeration der Gemeinde Bogis-Bossey nicht berührt.
Durch diese beide Entscheide ist somit das Verfahren betreffend den
westschweizer Teil der Hochspannungsleitung Galmiz-Verbois beendet.

Der Bundesrat hat ebenfalls die Genehmigung der Detailpläne betreffend den
Abschnitt Saint-Triphon -Chamoson des 380 kV-Hochspannungsleitungprojekts
zwischen Romanel und Chippis bestätigt. Diese Leitung wird die existierende 220
kV-Leitung ersetzen. Damit hat der Bundesrat die Beschwerden der zwei Walliser
Gemeinden Vérossaz und Massongex abgwiesen. Sie verlangten die Untersuchung
neuer Varianten im Rhonegebiet.

17. März 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ-UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Martine Thiévent Schlup, Abteilung für Beschwerden an den
Bundesrat, Bundesamt für Justiz,
Tel. 322 41 12