Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Abfallübereinkommen in der Rhein- und Binnenschiffahrt

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT FUER 	Bern, 17. März 1997
AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN

Pressemitteilung

Abfallübereinkommen in der Rhein- und Binnenschiffahrt

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zum internationalen
Uebereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in
der Rhein- und Binnenschiffahrt genehmigt.

Nach mehrjähriger Arbeit haben die Regierungen Belgiens, Deutschlands,
Frankreichs, der Niederlanden, der Schweiz sowie des Grossherzogtums
Luxemburg im Rahmen der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt
dieses Uebereinkommen am 9. September 1996 in Strassburg unterzeichnet.
Mit diesem Übereinkommen wird die Binnenschiffahrt als bereits heute
umweltfreundlichster Verkehrsträger einen weiteren bedeutenden Beitrag
zum Umweltschutz leisten. Die Infrastruktur für die Abfallbeseitigung
in der Binnenschiffahrt ist zur Zeit international unterschiedlich und
nur fragmentarisch geregelt. Diese Situation führt zu einem
unkontrollierbaren und unbefriedigenden Zustand, bei dem es beinahe
unmöglich ist, den Abfall auf kosteneffiziente, verursachergerechte und
vollständige Weise koordiniert einzusammeln.

Das Übereinkommen sieht eine international einheitliche Organisation
und Finanzierung der Sammlung und Abgabe von öl- und fetthaltigen
Schiffsbetriebsabfällen (Bilgenwasser), die Behandlung von Abfällen aus
dem Ladungsbereich (Waschwasser aus Laderäumen und Ladetanks) sowie die
Behandlung von sonstigen Schiffsbetriebsabfällen vor. Den drei in
diesem Abkommen unterschiedenen Abfallkategorien liegt neu ein auf dem
Verursacherprinzip beruhendes gemeinsames Finanzierungskonzept
zugrunde; der Verursacher - und nicht mehr die betroffenen Kantone -
müssen fortan für die Kosten der Beseitigung aufkommen. Die
Finanzierung wird je nach Abfallkategorie unterschiedlich gehandhabt.
Das Übereinkommen soll auf dem Rhein und anderen mit dem Rhein
verbundenen Schiffahrtsstrassen zur Anwendung kommen und steht allen
weiteren europäischen Staaten, deren Binnenwasserstrassen mit denen der
Vertragsstaaten in Verbindung stehen, zum Beitritt offen. In der
Schweiz erstreckt sich der Geltungsbereich des Abkommens auf den Rhein
zwischen Basel und Rheinfelden.

Die Schweiz ist in der Organisation der Sammlung und Abgabe von
Abfällen in der Rheinschiffahrt bereits stark fortgeschritten. Der gute
Ausbau der Infrastruktur in der Abfallbeseitigung führt dazu, dass für
die Umsetzung des vorliegenden Übereinkommens in der Schweiz nur mehr
wenig Handlungsbedarf vorhanden ist. Eine Lücke besteht namentlich noch
im Kanalisationsanschluss der Umschlagsanlagen für die Sammlung und
Abgabe von Abfällen aus dem Ladungsbereich. Das Wasser, welches beim
Waschen von Laderäumen und Ladetanks anfällt, wird heute noch teilweise
in den Rhein geleitet. Gemäss Übereinkommen muss diese Infrastruktur
bis spätestens zum Jahr 2010 erstellt sein.