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Bundesrat genehmigt Rückübernahmeabkommen mit Belgrad


Bundesrat genehmigt Rückübernahmeabkommen mit Belgrad

Der Bundesrat hat am Montag das Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und
der Bundesrepublik Jugoslawien genehmigt, das am 24. Januar  ausgehandelt
wurde. Sobald die jugoslawische Regierung dem Abkommen ebenfalls zustimmt, kann
ein Termin für die Unterzeichnung festgelegt werden. Danach kann das Abkommen
am ersten Tag des zweiten Monats nach der Unterzeichnung in Kraft treten.
Belgrad verpflichtet sich im Abkommen zur Rückübernahme eigener
Staatsangehöriger, die in der Schweiz kein Aufenthaltsrecht besitzen. Über den
genauen Inhalt des Abkommens wird bei der Vertragsunterzeichnung informiert.

Seit November 1994 konnten jugoslawische Staatsangehörige aufgrund restriktiver
Einreisebestimmungen nicht mehr in ihren Heimatstaat zurückgeführt werden. Im
Asylbereich wurde dadurch der Vollzug von über 12000 negativen
Asylentscheidungen blockiert. Der Bundesrat musste daher die Ausreisefristen
mehrmals erstrecken, zuletzt bis Ende März 1997.

Weil mit der Unterzeichnung des Abkommens nicht sofort gerechnet werden kann,
hat der Bundesrat ferner beschlossen, die Ausreisefristen für alle Betroffenen,
mit Ausnahme straffälliger oder dissozialer Personen, nochmals zu verlängern,
und zwar bis zum 31. August 1997. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ihnen das
Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) definitive individuelle Ausreisefristen setzen.
Der Bundesrat hat das BFF beauftragt, zusammen mit den Kantonen Kriterien für
diese Fristen festzulegen. Sie sollen Rückreisen in einem gleichmässigen und
kontinuierlichen Rhythmus ermöglichen. Bei der Rückführung ist die dannzumalige
Menschenrechtssituation, insbesondere in der Provinz Kosovo, gebührend zu
berücksichtigen.

Am 18. Juni 1996 setzte die Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien ein
Amnestiegesetz für Deserteure und Kriegsdienstverweigerer in Kraft. Damit
werden diese künftig nicht mehr gruppenweise, sondern nur noch individuell -
falls sie gefährdert sind - vorläufig aufgenommen. Die für Deserteure und
Dienstverweigerer bereits verfügten vorläufigen Aufnahmen bleiben aber mit
Rücksicht auf Unklarheiten bezüglich der Umsetzung des Amnestiebeschlusses
durch die jugoslawischen Behörden und wegen der grossen Zahl der hängigen
Vollzüge vorerst bestehen.

3. März 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: 	Roger Schneeberger, BFF,
Tel. 031 / 325 93 50