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Kommandant der Luftwaffe wegen zweier Flugvorfälle mündlich ermahnt

Pressemitteilung vom 9. Juni 1997

Kommandant der Luftwaffe wegen zweier Flugvorfälle mündlich ermahnt

Der Chef des Eidgenössischen Militärdepartementes, Bundesrat Adolf Ogi, hat das
Dossier der beiden Flugvorfälle, in die der Kommandant der Luftwaffe 1996
verwickelt war, abgeschlossen. Korpskommandant Fernand Carrel wurde vom Chef
EMD mündlich ermahnt. Gleichzeitig würdigte Ogi die beispielhafte
Pilotenlaufbahn Carrels und seine grossen Verdienste um die Luftwaffe. In
Absprache mit Bundesrat Ogi verzichtet Carrel künftig auf das Fliegen von
einsitzigen Kampfflugzeugen.

Der Bericht über die disziplinarische Untersuchung, der am 19. Februar 1997 vom
Chef EMD auf Antrag von Korpskommandant Carrel beim Oberauditor der Armee in
Auftrag gegeben worden war, ist am 22. Mai 1997 vorgelegt worden. Es ging dabei
um die Verantwortlichkeit bei den Flugvorkommnissen, in die Carrel 1996
verwickelt war.

Aus dem Untersuchungsbericht geht hervor, dass der Kommandant der Luftwaffe
unbeabsichtigt zweimal die Dienstvorschriften gemäss Artikel 72 des
militärischen Strafgesetzbuches verletzt hat.
Im ersten Fall ist Carrel am 19. Juni 1996 mit einem F-5E Tiger zu früh und
ohne Bewilligung in den Nahkontrollbezirk des Flugplatzes Payerne eingedrungen.
Die Kreuzung mit einem anderen Tiger-Flugzeug, das sich im Anflug auf den
Flugplatz Payerne befand, und die in einem vertikalen Abstand von ca. 300 m
durchgeführt wurde, erfolgte jedoch im nicht bewilligungspflichtigen Luftraum
und beinhaltete keine Verletzung der Flugdienstvorschriften.
Im zweiten Fall hatte Korpskommandant Carrel am 19. November 1996 im Verlaufe
eines Kunstflugtrainings über der Orbe-Ebene die bewilligte Maximalhöhe
überschritten und war in die Sicherheitszone unter der Luftstrasse A41
eingedrungen, ohne jedoch diese zu berühren.

Kein Kollisionsrisiko

In keinem der Fälle war ein konkretes Kollisionsrisiko vorhanden. Entsprechend
der in der Luftwaffe für solche Verstösse angewandten Praxis wurde der
Kommandant der Luftwaffe im ersten Fall durch den Flugdienstleiter des
Flugplatzes Payerne, im zweiten durch den Kommandanten der Fliegerbrigade 31
mündlich belehrt.

Am 5. Juni 1997 hat der Chef des Eidgenössischen Militärdepartementes den Fall
mit einer mündlichen Ermahnung an den Kommandanten der Luftwaffe abgeschlossen.

Beispiellose Laufbahn

Angesichts der geringfügigen Verstösse, bei denen weder Menschenleben noch
Material einer Gefahr ausgesetzt waren, legt Bundesrat Adolf Ogi jedoch Wert
darauf, festzuhalten, dass Korpskommandant Fernand Carrel eine beispielhafte
Pilotenlaufbahn absolviert hat; er fliegt seit 42 Jahren ohne Unterbruch, davon
39 Jahre als Militärpilot auf Kampfflugzeugen. Im Laufe der rund 3500

Flugstunden auf über hundert verschiedenen Flugzeugtypen war der Kommandant der
Luftwaffe in keinen einzigen Unfall oder bedeutenden Vorfall verwickelt. Sein
Ansehen auf dem Gebiet der Flugerprobung geht weit über unsere Grenzen hinaus.
Unsere Luftwaffe verdankt Carrel zu einem grossen Teil ihr neues Kampfflugzeug
wie auch die sehr fruchtbaren Erfahrungsaustauschprogramme mit zahlreichen
ausländischen Luftwaffen.

Korpskommandant Carrel wird weiterhin auf Trainingsflugzeugen zugelassen. In
Absprache mit Bundesrat Adolf Ogi verzichtet er auf das Fliegen von einsitzigen
Kampfflugzeugen. Dies würde einen Trainingsaufwand voraussetzen, der sich mit
der Arbeitsbelastung eines Luftwaffenkommandanten immer weniger vereinbaren
lässt. Um genügend nahe an den ihm anvertrauten Besatzungen und dem Material zu
bleiben, wird Carrel hingegen eine minimale Aktivität auf doppelsitzigen
Kampfflugzeugen weiterführen.

Für Rückfragen: Juan F. Gut, Generalsekretär EMD	Tel. 031 324 50 02

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