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Wettbewerbskommission erachtet Zusammenschluss der Bündner Zeitung mit den Glarner Nachrichten als unbedenklich

PRESSEMITTEILUNG

Wettbewerbskommission erachtet Zusammenschluss der Bündner Zeitung mit den Glarner 
Nachrichten
als unbedenklich
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Am 6. Januar 1997 meldete die Gasser AG, Verlegerin der Bündner Zeitung, der
Wettbewerbskommission die Übernahme der Aktienmehrheit an der Tschudi Druck und 
Verlag AG
(TDV), Herausgeberin der Glarner Nachrichten. Die Publicitas erwarb gleichzeitig 
den Rest der
Aktien der TDV. An ihrer Sitzung vom 2. Juni erklärte die Wettbewerbskommission 
diesen
Zusammenschluss für unbedenklich. Die Kommission hat damit ihr erstes Prüfungsverfahren
abgeschlossen. Es handelte sich dabei um den ersten meldepflichtigen Zusammenschluss 
im
Medienbereich.
In einer vorläufigen Prüfung stellte die Wettbewerbskommission Anhaltspunkte fest, 
wonach der
Zusammenschluss aufgrund der Beteiligung der Publicitas marktbeherrschende Stellungen 
begründen
oder verstärken könnte. Die Wettbewerbskommission eröffnete deshalb am 17. Februar 
das
Prüfungsverfahren.
Im Prüfungsverfahrens sollte insbesondere die Beteiligung der Publicitas an diesem
Zusammenschluss näher untersucht werden. Die Wettbewerbskommission vermutete zunächst, 
dass die
Gasser AG und Publicitas die TDV nach dem Zusammenschluss gemeinsam kontrollieren 
würden. Die
Vermutung gründete auf einer Kombination von Umständen: So hält die Publicitas unter 
anderem
eine grössere Minderheitsbeteiligung an der TDV, sollte mit zwei Mitgliedern im 
fünfköpfigen
Verwaltungsrat der TDV vertreten sein, hat eine überragende Stellung als Vermittlerin 
im für
Tageszeitungen wichtigen Anzeigenmarkt und verfügt nach Ansicht der Kommission über 
weitere
Einflussmöglichkeiten.
Nach Gesprächen mit der Wettbewerbskommission erklärte sich die Publicitas bereit, 
die Zahl
ihrer Mitglieder im Verwaltungsrat der TDV auf eine Person zu verringern. Damit 
ist
sichergestellt, dass keine gemeinsame Kontrolle besteht, sondern dass die Gasser 
AG die
alleinige Kontrolle über die TDV erlangt. Die Publicitas wird durch den Zusammenschluss 
somit
keinen zusätzlichen Einfluss auf die betroffenen Leser- und Anzeigenmärkte erringen.
Durch den Zusammenschluss der Gasser AG mit der TDV kommt es zu keinen
Marktanteilsüberschneidungen. Die beiden Verlagshäuser sind in verschiedenen Regionen 
tätig.
Die ausführliche Stellungnahme der Kommission zu diesem Zusammenschluss wird ungefähr 
Mitte
August 1997 publiziert.

Bern, 6. Juni 1997

WETTBEWERBSKOMMISSION
Auskünfte:	Sekretariat der Wettbewerbskommission, R. Dähler (031 322 20 40)