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Verlängerung der Registrierungsfrist für die Gemeindewahlen in Bosnien

Pressemitteilung

Verlängerung der Registrierungsfrist für die Gemeindewahlen in Bosnien

Die rund 20´000 in der Schweiz lebenden Bosnierinnen und Bosnier haben eine
Woche länger Zeit, um sich für die Gemeindewahlen in ihrer Heimat bei der OSZE
in Wien registrieren lassen. Die Sendungen müssen bis zum 14. Juni 1997 der
Post übergeben werden . Die ursprüngliche Frist wäre am (kommenden) Samstag
abgelaufen.

Diese Fristverlängerung gilt nur für Eintragungen in die Wahlregister der
ursprünglichen Wohngemeinde. Für Wahlberechtigte, die sich in einer anderen
Gemeinde registrieren lassen wollen, ist die Frist am 24. Mai 1997 abgelaufen.

Die Teilnahme an den Wahlen setzt einer Registrierungsbestätigung der OSZE
voraus, und zwar unabhängig davon, ob brieflich oder an Ort und Stelle gestimmt
wird. Bislang haben sich insgesamt 180´000 Bosnierinnen und Bosnier
registrieren lassen. Aus der Schweiz sind an die 8´700 Anmeldungen
eingetroffen. Das Wahlmaterial wird Anfang August direkt von der OSZE versandt.

Die Hotline bei der Bundeskanzlei steht auch kommende Woche am Montag, Mittwoch
und Freitag von 10 - 12 Uhr für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Die
Nummern lauten (077) 53 06 37 oder (077) 53 50 19.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

Medienauskunftsstelle: Bundeskanzlei, Sekretariat IPO Bosnien, Tel. (031) 323
20 69

5. Juni 1997