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Indiskretion zu Telefonüberwachungen : Urheberschaft bleibt unbekannt

Indiskretion zu Telefonüberwachungen :
Urheberschaft bleibt unbekannt

Administrativuntersuchung Prof. Aeschlimanns ohne konkretes Resultat

Die vorzeitige Bekanntgabe von Telefonüberwachungen SonntagsBlick" vom 23.
Februar 1997 ist nicht auf Indiskretionen durch die befragten Angehörigen des
Generalsekretariats des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)
und der Bundeskanzlei zurückzuführen. Offen bleibt, ob nicht befragte
Drittpersonen unbefugterweise Informationen weitergaben. Dies ist das Ergebnis
der Administrativ-untersuchung, die Bundespräsident Arnold Koller damals in
Auftrag gab.

Die Untersuchung wurde veranlasst, nachdem der SonntagsBlick" zwei Tage vor der
geplanten Medienorientierung durch das EJPD publik gemacht hatte, die BA habe
gegen Bund" und FACTS" Telefonabhörungen durchgeführt. Journalisten dieser
beiden Publikationen hatten im Juni 1995 (FACTS") und im Juli 1996 (Bund")
ihrerseits Indiskretionen veröffentlicht.

Die Administrativuntersuchung, mit welcher der ehemalige Berner Oberrichter
Prof. Jürg Aeschlimann betraut wurde, hatte folgende Frage zu klären: "Welche
Personen sind für die vorzeitige Veröffentlichung verantwortlich?" Sein Bericht
gelangt zum Schluss, dass sich keine der mit der Sache befassten Personen (...)
bewusst und gewollt über das beschlossene Informationskonzept hinweggesetzt und
einen be-stimmten Journalisten (oder eine Redaktion) vorzeitig über die
bevorstehenden Orientierungen ins Bild gesetzt hat. Das gilt sowohl (...) für
die leitenden Beamten wie für das Sekretariatspersonal." Befragt wurden 13
Personen.

Der Bericht hält weiter fest, dass eine vorzeitige Einblicknahme in den
Wortlaut der geplanten Pressemitteilung - oder auch eine bloss mündliche,
allenfalls telefonisch erhaltene Orientierung darüber - nicht unbedingt
erforderlich war, damit der fragliche Artikel geschrieben werden konnte".
Vielmehr könne aufgrund der Tatsache, dass der Bundesrat über die Aktion
gegenüber FACTS" nahezu ein Jahr, über diejenige gegenüber dem Bund" einige
Wochen vor der Publikation im SonntagsBlick" infor-miert worden war, angenommen
werden, dass dieses Wissen nicht strikte auf die an Bundesratssitzungen
anwesenden Personen beschränkt blieb. (...) Nicht zu ver-gessen ist, dass die
Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ja auf bundesrätliche Strafanzeigen hin in
Gang gekommen waren. Je grösser der Kreis der Mitwisser ist, desto eher kann
bekanntlich - bewusst oder unbewusst durch ein unbedachtes Wort - eine Tatsache
publik werden, die an sich noch geheimgehalten werden sollte".

Bundespräsident Arnold Koller hat den Untersuchungsbericht zur Kenntnis
genom-men.

30.  Mai 1997
EIDGENOESSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst