Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Förderung des Aussenhandels
PRESSEMITTEILUNG
Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Förderung des Aussenhandels
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Der Bundesrat hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) beauftragt,
den Entwurf
zu einem Bundesgesetz über die Förderung des Aussenhandels in die Vernehmlassung
zu geben. Um
Stellungnahme ersucht werden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen
Parteien und
die interessierten Organisationen der Wirtschaft. Die Frist dauert bis zum 30. September
1997.
Der neue Erlass soll das Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über eine Finanzhilfe
an die
Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) ablösen, welches den Anforderungen
des
Subventionsgesetzes von 1990 nicht mehr genügt. Er geht davon aus, dass die OSEC,
welche für
den Bund die Aufgabe einer offiziellen schweizerischen Exportförderungsorganisation
wahrnimmt,
sowie die Schweizerischen Auslandhandelskammern und Branchenorganisationen wie bisher
die
wesentlichen Initiativen ergreifen und der Bund diese nach dem Subsidiaritätsprinzip
mit
Finanzhilfen unterstützen kann. Der Entwurf schliesst aber nicht aus, dass der Bund
die
Initiative ergreifen und Organisationen der Wirtschaft gegen Abgeltung mit bestimmten
Förderungsmassnahmen betrauen oder diese selber durchführen kann (z.B. Veranstaltungen
von
Botschaften und Generalkonsulaten).
Die gesetzliche Grundlage ermöglicht es, die Zusammenarbeit mit den Trägerorganisationen
auf
der Basis von Leistungsvereinbarungen zu verstärken und soll einen gezielten und
wirkungsvollen
Einsatz der Mittel des Bundes sicherstellen, welcher der zunehmenden Bedeutung der
operationellen Aussenhandelsförderung im globalen Wettbewerb gerecht wird.
Bern, den 27. Juni 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Exportrisikogarantie/Exportförderung, Wilhelm B.
Jaggi, Tel.
031 / 324 07 59, oder Kurt Schärer, Tel. 031 / 324 08 95