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Vollzug des Bundesbeschlusses über die historischen und rechtlichen Untersuchungen des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte

Bern, 25. Juni 1997

Pressemitteilung

Vollzug des Bundesbeschlusses über die historischen und rechtlichen
Untersuchungen des Schicksals der infolge der nationalsozialistischen
Herrschaft in die Schweiz gelangten Vermögenswerte

Der Bundesrat hat am 25. Juni 1997 die Verordnung über die historischen
und rechtlichen Untersuchungen des Schicksals der infolge der
nationalsozialistischen Herrschaft in die Schweiz gelangten
Vermögenswerte verabschiedet. Aufgrund dieser Verordnung, welche am 1.
August 1997 in Kraft tritt, wird das Eidgenössische Departement für
auswärtige Angelegenheiten (EDA) Hinweise über Vermögensansprüche
entgegennehmen, welche die unabhängige Expertenkommission unter Leitung
von Prof. Jean-François Bergier dem Bundesrat in Anwendung von Artikel
2 Absatz 2 des Bundesbeschlusses melden wird. Ferner wird das
Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Beschwerden im Zusammenhang
mit der Pflicht zur Aktenaufbewahrung und zur Akteneinsicht in erster
Instanz behandeln. Dessen Entscheide können an das Bundesgericht
weitergezogen werden.

Artikel 2 Absatz 2 des genannten Bundesbeschlusses vom 13. Dezember
1996 verpflichtet die Expertenkommission, dem Bundesrat Hinweise über
individuelle Vermögensansprüche zu melden. Der Gesetzgeber wollte damit
sicherstellen, dass die Mitteilung über solche Ansprüche an den
Bundesrat tatsächlich erfolgt. Die Bestimmung bezweckt hingegen nicht,
das Verfahren betreffend individuelle Ansprüche zu regeln oder etwa
eine Verteilung von allfälligen Vermögenswerten vorzunehmen. Das EDA
wird demnach Hinweise über Vermögensansprüche entgegennehmen, die Fälle
untersuchen und sich um die Information der betroffenen Personen
bemühen. Die geltende Rechtslage erlaubt es jedoch dem Departement oder
dem Bundesrat nicht, über die Rechtmässigkeit der Ansprüche oder die
Zuweisung der Vermögenswerte zu entscheiden.

Für weitere Auskünfte wende man sich an:
Paul Seger, EDA, Direktion für Völkerrecht, Tel. 322'31'37

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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