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Wesentliche Einsparungen bei Umbau des Flab-Schiessplatzes

Pressemitteilung vom 25. Juni 1997

Bundesrat genehmigt Änderung des militärischen Bauprojekts in Breil/Brigels

Wesentliche Einsparungen bei Umbau des Flab-Schiessplatzes

Auf dem Flab-Schiessplatz im bündnerischen Breil/Brigels kann weitergebaut
werden. Das Bauprogramm, das der neuen Situation (Ausserbetriebsetzung der
20mm-Flabkanonen, dafür Stinger-Ausbildung) angepasst worden ist, bedarf
einerseits eines Zusatzkredits von 6,54 Mio. Fr., bringt aber andererseits
Einsparungen beim Gesamtprojekt von 23,7 Mio. Fr. Der Bundesrat hat die
Projektänderung, den Zusatzkredit und die Fortführung der Bauarbeiten
genehmigt. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Finanzdelegation der
Eidgenössischen Räte.

Das Bauvorhaben Flab-Schiessplatz Breil/Brigels GR war ursprünglich in zwei
Etappen geplant. Die erste wurde mit dem Bauprogramm 1994 und einem
Verpflichtungskredit von 22,77 Mio. Fr. für die Anpassung des eigentlichen
Schiessplatzes (Einführung des Stinger-Systems) bewilligt. In einer zweiten
Phase war im Rahmen des Bauprogramms 1998 der Ersatz des baufälligen
Truppenlagers beabsichtigt.

Der Entscheid vom Januar 1997, die 20mm-Flabkanonen sofort ausser Betrieb zu
setzen, zog bauliche Konsequenzen nach sich. Deswegen liess das EMD die
Bauarbeiten vorerst ruhen und nahm eine Umplanung der Ausbildungsinfrastruktur
an die Hand. Da  in Brigels künftig nur noch Ausbildung an den
Stinger-Flablenkwaffen betrieben wird, reduziert sich das Gesamtvorhaben
wesentlich.

Der Kredit von 22,77 Mio. Fr. reicht aus, um die Bauarbeiten für das geänderte
Projekt (Unterkunft für eine Einheit) sofort weiterführen zu können. Für die
zweite Unterkunft hingegen ist ein Zusatzkredit von 6,54 Mio. Fr. erforderlich.
Dadurch kann aber auf den Ersatz des baufälligen Truppenlagers mit Kosten von
30,27 Mio. Fr. verzichtet werden, was unter dem Strich Einsparungen in Höhe von
23,7 Mio. Fr. bedeutet.

Der Bundesrat hat die Projektänderung und den Zusatzkredit genehmigt und die
Fortsetzung der Bauarbeiten gutgeheissen. Vorbehalten bleibt die Zustimmung
durch die Fi-nanzdelegation der Eidgenössischen Räte.

EIDGENÖSSISCHES MILITÄRDEPARTEMENT, Information

Für Rückfragen:	Kurt Muster, Generalstab, Untergruppe Planung,
		Chef Abteilung Bau- und Liegenschaftswesen
		Tel. 031 / 324 51 98

		Tel. 0