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Finanzhilfe des Bundes an das Budget des Sitzes des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (1998 - 2001)

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN			Bern, 2. Juni 1997

Pressemitteilung

Finanzhilfe des Bundes an das Budget des Sitzes des Internationalen
Komitees vom Roten Kreuz (1998 - 2001)

Der Bundesrat hat eine Botschaft zuhanden von National- und Ständerat
über die Gewährung einer Finanzhilfe von 275 Mio. Fr. an das Budget des
Sitzes des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) für die
Jahre 1998 bis 2001 verabschiedet.

Das IKRK ist eine humanitäre, unabhängige, neutrale und unparteiische
Institution, welche den Opfern internationaler oder nicht
internationaler bewaffneter Konflikte sowie den Opfern innerstaatlicher
Unruhen und interner Spannungen Schutz und Unterstützung zukommen
lässt.

Der Bund gewährt langfristige Beiträge, die rund die Hälfte des
Jahresbudgets für den Sitz des IKRK abdecken; dieses Budget umfasst
administrative Aufwendungen sowie Kosten, die mit der Unterstützung
operativer Missionen vor Ort in Verbindung stehen. Diese Unterstützung
des Budgets für den Sitz des IKRK bietet dem Bund Gelegenheit, sein
Engagement im Sinn und Geist der humanitären Tradition der Schweiz zum
Ausruck zu bringen. Die Finanzhilfe gesellt sich somit zu den
Aktivitäten für die Verbreitung und Entwicklung des internationalen
humanitären Rechts, zur Finanzierung operativer Einsätze sowie zur
Zusammenarbeit an Ort und Stelle durch das Schweizerische
Katastrophenhilfekorps.