Wettbewerbskommission stellt Untersuchung gegen Coop und Migros ein
PRESSEMITTEILUNG
Wettbewerbskommission stellt Untersuchung gegen Coop und Migros ein
Die Untersuchung der Wettbewerbskommission betraf Massnahmen, die Migros und Coop
bezüglich der
Fütterung von Nutztieren im Zusammen-hang mit der Übertragbarkeit der Rinderseuche
BSE auf den
Menschen getroffen hatten. Das Verfahren gegen Coop Schweiz und den Migros-Genossenschaftsbund
wird eingestellt.
Im Frühjahr 1996 organisierte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdeparte-ment eine
„Nationale
Fleischkonferenz“, an welcher Massnahmen gegen die Störungen im Fleischmarkt im
Zusammenhang
mit der BSE-Problematik erör-tert wurden. Noch vor dieser Konferenz hatten die Grossverteiler
Coop und Mi-gros dem Publikum gemeinsam ihre gleichlautenden „Anforderungen für
die artgerechte
Fütterung von Nutztieren“ vorgestellt; diese bezweckten die weit-gehende Eliminierung
von
tierischen Eiweissen aus dem Futtermittelkreislauf.
Das Sekretariat fand in einer Vorabklärung Anhaltspunkte für unzulässige
Wettbewerbsbeschränkungen, welche in der anschliessenden Untersuchung überprüft
wurden.
Im Laufe der Untersuchung haben Coop und Migros ihre Ziele bezüglich der Nutztierfütterung
ab
Juli 1996 eigenständig formuliert und weiterverfolgt. Weil mit dieser Verhaltensänderung
der
Untersuchungsgegenstand weggefallen ist, verfügte die Wettbewerbskommission an ihrer
Sitzung
vom 16. Juni 1997 die Einstellung der Untersuchung gegen die beiden Grossverteiler.
Bern, 17. Juni 1997
WETTBEWERBSKOMMISSION
Sekretariat
Auskunft:
Herrn Rolf Dähler, Direktor des Sekretariats der Wettbewerbskommission:
Tel: 031 / 322 20 40