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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Schweiz und Deutschland tauschen Polizeiverbindungsbeamte aus


Schweiz und Deutschland tauschen Polizeiverbindungsbeamte aus
Bundesrat genehmigt Notenwechsel mit Deutschland

Die Schweiz wird noch in diesem Jahr in Deutschland einen
Polizeiverbindungsbeamten stationieren. Deutschland wird seinerseits einen
Polizeiverbindungsbeamten nach Bern entsenden. Der Bundesrat hat den
erforderlichen Notenwechsel genehmigt, den das Eidgenössische Departement für
auswärtige Angelegenheiten über die Botschaft in Bonn vornehmen wird.

Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements, und Bundesinnenminister Manfred Kanther hatten am 27.
November 1995 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, im Bereich der inneren
Sicherheit eine besondere Partnerschaft einzugehen. Unter anderem hatten sie
die gegenseitige Stationierung von Polizeiverbindungsbeamten beschlossen.
Seitdem die Europäische Union (EU) die internationale polizeiliche
Zusammenarbeit mit Instrumenten verstärkt, die EU-Mitgliedern vorbehalten sind
(Schengener Vertrag und Europol-Konvention), wird die Schweiz immer mehr von
neuen Informationskanälen abgeschnitten. Eine engere Zusammenarbeit mit
Deutschland ist für die Schweiz besonders interessant, weil das
Bundeskriminalamt nicht nur Interpolstelle, sondern auch deutsche Schengener-
und Europol-Zentralstelle ist.

Die Polizeiverbindungsbeamten haben die Aufgabe, den Informationsaustausch
zwischen den zuständigen schweizerischen und deutschen Behörden insbesondere
auf dem Gebiet der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu gewährleisten
und zu verbessern. Durch ihren persönlichen Einsatz im Empfangsstaat können die
Verbindungsbeamten direkt und rascher Informationen beschaffen; dadurch wird
auch die Vertraulichkeit besser bewahrt. Die schnelle Informationsbeschaffung
ist aber gerade im Kampf gegen die organisierte Kriminalität eine entscheidende
Voraussetzung für den Erfolg. Die Verbindungsbeamten haben hingegen keine
Kompetenz, im Stationierungsland zu ermitteln.

Die Schweiz hat im Frühjahr 1995 die beiden ersten Polizeiverbindungsbeamten in
Washington und beim Generalsekretariat in Lyon stationiert.

16.  Juni 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst