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Beschaffungswesen des Bundes

Pressemitteilung

Bericht der Verwaltungskontrolle des Bundesrates zum Beschaffungswesen des
Bundes

Nach dem Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über das öffentliche
Beschaffungswesen im Januar 1996 hat der Bundesrat die Verwaltungskontrolle
beauftragt, die Gleichbehandlung der Regionen des Landes bei der Vergabe von
Bundesaufträgen zu überprüfen.

Die Untersuchungen haben ergeben, dass die neue Gesetzgebung die
Gleichbehandlung aller Unternehmen des Landes unterstützt, indem sie den freien
Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes fördert. Es wurde zudem
festgestellt, dass die auftraggebenden Stellen des Bundes sich dafür einsetzen,
dass alle Unternehmen des Landes mit den gleichen Chancen am öffentlichen
Beschaffungswesen teilnehmen können.

Nach dem Willen des Parlamentes und aufgrund des Übereinkommens der
Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen ist es darum
nicht mehr möglich, dass der Bund durch Auftragsvergaben einzelne Regionen oder
Unternehmungen des Landes unterstützt.

Die vom Bundesrat verlangte Untersuchung hat es jedoch ermöglicht, verschiedene
Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen, deren Realisierung von den betroffenen
Verwaltungsstellen geprüft werden soll. Es geht um folgende Punkte:

die Verbesserung der bestehenden Statistiken, insbesondere deren Erweiterung
auf alle Einkäufe des Bundes, sowie die Einführung aussagekräftigerer Kriterien
bezüglich der regionalen Unterschiede;

die systematische Kontrolle des Wettbewerbs im öffentlichen Beschaffungswesen
des Bundes, wobei namentlich periodisch zu evaluieren ist, welche Möglichkeiten
den verschiedenen Regionen des Landes zur Teilnahme am öffentlichen
Beschaffungswesen offen stehen; sowie

die Erleichterung des Zugangs zum öffentlichen Beschaffungswesen des Bundes für
die kleinen und mittleren Unternehmen durch die Bereitstellung von
Informationen, die besser auf deren Bedürfnisse abgestimmt sind. Ebenfalls
notwendig ist eine Revision der vertraglichen Bestimmungen und der
Eignungskriterien, die heute eher auf die grossen Unternehmen zugeschnitten
sind.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

16.06.97

Für Auskünfte
Arthur Taugwalder, Verwaltungskontrolle des Bundesrates, Tel. 031 322 38 02