Auflösung der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF)
PRESSEMITTEILUNG
Auflösung der Schweizerischen Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF)
Die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF) wird wie geplant
Ende
Juni 1997 aufgelöst. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung davon Kenntnis
genommen, dass
die Liquidationsarbeiten wie vorge-sehen durchgeführt werden konnten. Den Grundsatzbeschluss
über die Auflö-sung der GGF hatte er am 16. August 1995 getroffen.
Die GGF war eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft, deren Wurzeln bis ins Jahr
1932
zurückgehen. Der Bund hat ihr Aufgaben auf den Gebieten der Landwirtschaftspolitik,
der
Landesversorgung und der Aussenhandelspolitik übertragen. Sie hat beispielsweise
die
Kontingentierung der Futtermittelimporte durchgeführt. Diese Kontingentierung wurde
1995
aufgehoben. Soweit nötig führen andere Stellen einzelne bisherige Tätigkeiten der
GGF weiter.
So hat die Treuhandstelle der Schweizerischen Getreidepflichtlagerhalter die Aufgaben
im
Bereich der Pflichtlagerhaltung von Futtergetreide und Feldsämereien über-nommen.
Fragen der
Einfuhrberechtigung und der Bewilligungserteilung bei der Einfuhr von Futtergetreide
behandelt
nun das Bundesamt für Landwirtschaft, und die Eidgenössische Zollverwaltung zieht
die
Grenzabgaben ein.
Für alle personellen Belange sind befriedigende Lösungen getroffen worden. So haben
alle von
der Auflösung der GGF betroffenen Angestellten - soweit sie nicht pensioniert wurden
- eine
neue Stelle.
Bern, 16. Juni 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Generalsekretariat EVD, Jürg Römer, stv. Generalsekretär, Tf 031/322'20'38