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Gründung des Sino-Swiss Partnership Fund

PRESSEMITTEILUNG
Gründung des Sino-Swiss Partnership Fund
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 An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, dass sich die Schweiz 
mit 25
Millionen Schweizer Franken am Gründungskapital des Sino-Swiss Partnership Fund 
beteiligen
wird. Der in der Volksrepublik China domizilierte Sino-Swiss Partnership Fund soll
Geschäftspartnerschaften, vor allem Joint-ventures, zwischen kleinen und mittleren
schweizerischen Unternehmen (KMU) und chinesischen Unternehmen fördern und unterstützen. 
Am
Gründungskapital von insgesamt 31,25 Mio. SFr. wird der Bund mehrheitlich beteiligt 
sein. Die
als Fondsmanager ausgewählte chinesische Finanzinstitution, die State Development 
Bank, wird
20% des Gründungskapitals einbringen.

Der gewinnorientierte Fonds bezweckt in erster Linie die langfristige Finanzierung 
von
Joint-ventures zwischen schweizerischen und chinesischen Unternehmen. Der Fonds 
wird bei der
Gründung von neuen Joint-ventures Risikokapital sowie Kredite zur Verfügung zu stellen.
Ausserdem soll der Fonds seine Kunden auch mit nichtfinanziellen Beratungsdienstleistungen
unterstützen.

Beim Sino-Swiss Partnership Fund handelt es sich um das erste Projekt dieser Art, 
das in China
verwirklicht wird. Seine Gründung geht auf eine Absichtserklärung zurück, welche 
im Oktober
1996 vom Präsidenten der chinesischen Zentralbank und von Bundesrat Jean-Pascal 
Delamuraz
unterzeichnet worden war. Die Ausarbeitung der Gesetzgebung für Investitionsfonds 
ist in China
gegenwärtig im Gang, und man hofft, aus den Erfahrungen bei der Umsetzung des schweizerischen
Fonds wertvolle Lehren ziehen zu können.

Der Sino-Swiss Partnership Fund folgt der Neuausrichtung der wirtschafts- und
handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, wie sie 
in der
Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 1996 zum fünften Rahmenkredit beschrieben 
wurden.
Angestrebt wird damit eine aktive Unterstützung des Privatsektors, die Förderung 
von
Privatinvestitionen in Entwicklungsländern sowie das Prinzip der Risikoteilung mit 
dem
Privatsektor bei Unterstützungsmassnahmen durch den Bund.

Bern, 16. Juni 1997

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI), Investitionsförderungen und Mischfinanzierungen, 
Laurent
Guye, Tel. 031 / 324 08 29, oder Beatrice Maser, Tel. 031 / 324 08 89.