Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bund will Kantone bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität ve


Bund will Kantone bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vermehrt
unterstützen
Zentralstellendienste (ZSD) des Bundesamtes für Polizeiwesen sollen ausgebaut
werden

Um die organisierte Kriminalität in der Schweiz wirksam zu bekämpfen, will der
Bund die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden der Kantone vermehrt
unterstützen. Zu diesem Zweck sollen die Zentralstellendienste des Bundesamtes
für Polizeiwesen personell aufgestockt und zu einem nationalen Informations-,
Analyse- und Koordinationszentrum ausgebaut werden. Bundesrat Arnold Koller,
Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat dem
Bundesrat ein entsprechendes Konzept vorgestellt.

Die Ausbreitung der organisierten Kriminalität (OK) beunruhigt zunehmend die
Polizei- und Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz. Wie ernsthaft die
Bedrohung durch die - von aussen kaum wahrnehmbare - OK ist, lässt sich auch
für Fachleute schwer abschätzen. Sicher übt aber die Schweiz unter anderem
wegen ihres leistungsfähigen Finanzplatzes eine Anziehungskraft auf die OK aus.
Die zunehmende Zahl grenzüberschreitender, komplexer Verfahren im Bereich der
Wirtschafts-, Betäubungsmittel- und Rotlichtkriminalität weist darauf hin, dass
die Schweiz von der OK bereits heute erheblich betroffen ist.

Die Kantone, die für die Strafverfolgung auf dem Gebiet der OK zuständig sind,
können die notwendigen kosten- und zeitintensiven Hintergrundabklärungen
teilweise nicht selber vornehmen. Bundespräsident Koller hat deshalb das
Bundesamt für Polizeiwesen beauftragt, zusammen mit den Kantonen in einem
Konzept aufzuzeigen, wie der im Bundesgesetz über kriminalpolizeiliche
Zentralstellen des Bundes festgelegte Auftrag erfüllt werden kann .

Schrittweiser Ausbau
Die durch das ZSD-Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der OK-Bekämpfung
erfordern die Schaffung einer Kriminalpolizei auf Stufe Bund, wie sie auch in
anderen föderalistischen europäischen Staaten längst besteht. Dazu sind
zusätzliche Ressourcen notwendig: Das in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen
ausgearbeitete Konzept sieht vor, dass die heute 66 Stellen zählenden
Zentralstellendienste bezüglich Aufgaben und Personal stark ausgebaut werden
sollen. Das Konzept ermöglicht einen schrittweisen Ausbau; bis Ende 2000 sollen
die ZSD vorerst um 59 Stellen aufgestockt werden wobei jährlich etwa 15
Personen neu zu rekrutieren sind. In dieser ersten Phase werden insbesondere
Kriminalanalysten angestellt, welche die Zusammenhänge in komplexen Fällen
organisierter Kriminalität aufdecken können. Zudem soll Verwaltungspersonal
angestellt werden. Es wird die Polizeibeamten von administrativen Arbeiten
entlasten, damit sie sich voll ihren operativen Aufgaben widmen können.

Zurzeit setzen sich die ZSD noch aus den vier Zentralstellen zur Bekämpfung des
Betäubungsmittelhandels, der organisierten Kriminalität (OK), der
Falschmünzerei und des Menschenhandels zusammen. Das neue Konzept sieht eine
Abkehr von dieser deliktbezogenen Struktur vor, weil die verschiedenen Delikte
häufig eng zusammenhängen. Neu sollen sich die ZSD entsprechend ihrer
unterschiedlichen Tätigkeiten in drei Einheiten gliedern: Die Gruppe
Kriminalanalyse sammelt und analysiert Informationen, die sie den
Strafverfolgungsbehörden aufbereitet zur Verfügung stellt. Die Gruppe
Operationen koordiniert in erster Linie internationale Ermittlungsverfahren und
führt - vorerst lediglich in den Bereichen Betäubungsmittel und Falschgeld -
Ermittlungen durch. Die Gruppe Zentrale Dienste ist für Administration und
Logistik verantwortlich.

Erst gewünschte Dienstleistungen erbringen, dann zusätzliche Kompetenzen
Wie eine erste Auswertung der Vernehmlassung über die Massnahmen zur
Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung"
zeigt, besteht ein breiter Konsens, dass der Bund zusätzliche Anstrengungen zur
OK-Bekämpfung unternehmen soll. Allerdings wurde in der Vernehmlassung darauf
hingewiesen, der Bund solle zuerst dafür sorgen, dass die Zentralstellen die
Dienstleistungen gegenüber den Kantonen im gewünschten Umfang erbringen, bevor
er sich neuen Aufgaben zuwende. Auf Kritik stiessen die vorgeschlagenen
zusätzlichen Ermittlungskompetenzen des Bundes. Zahlreiche Kantone bemängelten,
dass die Mitwirkung des Bundes bei der OK-Bekämpfung auf die Ermittlungsphase
beschränkt sein soll. Sie befürchten, dass eine Abtretung der Fälle an die
Kantone nach der Ermittlung das Verfahren kompliziere, da sich kantonale
Untersuchungsrichter wieder neu in die Materie einarbeiten müssten. Deshalb
verlangten sie, der Bund solle übernommenes Verfahren auch zu Ende führen. Das
EJPD wird die Vernehmlassungsergebnisse demnächst detailliert auswerten. Im
Herbst 1997 wird das EJPD die Botschaft und den überarbeiteten Gesetzesentwurf,
der die Bedenken der Kantone berücksichtigt, dem Bundesrat vorlegen.

25. Juni 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Anton Widmer, Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen,
Tel. 031 322 11 10.