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Rückübernahmeabkommen Schweiz -

Rückübernahmeabkommen Schweiz - Bundesrepublik Jugoslawien unterzeichnet

Am Donnerstag haben Bundespräsident Arnold Koller als Vorsteher des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und der Innenminister
der Bundesrepublik Jugoslawien, Zoran Sokolovic, in Bern ein
Rückübernahmeabkommen unterzeichnet. Es wird ab 1. September vorläufig
angewendet. Das Abkommen regelt die Rückführung und die Rücknahme von
schweizerischen bzw. jugoslawischen Staatsangehörigen.

Im Dezember 1995 beauftragte der Bundesrat das EJPD, zusammen mit dem
Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten Verhandlungen mit
der Bundesrepublik Jugoslawien in dieser Sache zu führen, um die seit längerer
Zeit anhaltende Blockierung zu überwinden. Am 24. Januar 1997 paraphierten
Delegationen der beiden Staaten des Rückübernahmeabkommen. Es wurde am 3. März
vom Bundesrat genehmigt. Am Donnerstag ist nun die Unterzeichnung erfolgt.

Wichtigste Vertragspunkte

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, eigene Staatsangehörige
zurückzunehmen, die sich ohne Aufenthaltserlaubnis im Hoheitsgebiet des anderen
Staates aufhalten. In der Praxis heisst das vor allem, dass die Bundesrepublik
Jugoslawien eigene Staatsangehörige ohne geregelten Aufenthalt in der Schweiz
wieder aufnehmen wird. Freiwillig Rückkehrende werden ohne besondere
Formalitäten zurückgenommen.

Die Rückführungen erfolgen unter Achtung der Menschenrechte. Die Rückkehr der -
zum Zeitpunkt der Unterzeichnung rund 12'500 - ausreisepflichtigen Personen in
die Bundesrepublik Jugoslawien wird zeitlich gestaffelt erfolgen.

Bei der Anwendung und Auslegung dieses Abkommens und des Protokolls arbeiten
die beiden Vertragsparteien eng zusammen. Zu diesem Zwecke wird ein gemeinsamer
Ausschuss auf Expertenebene eingesetzt.

Auf Wunsch des Fürstentums Liechtenstein und im Einverständnis der
Vertragsparteien wird der Geltungsbereich des Abkommens auch auf das
Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein ausgedehnt.

Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ab 1. September 1997
vorläufig angewendet.

Juli 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Auskunft: Vizedir. Gottfried Zürcher, BFF, 089 / 300 21 72 oder 031/ 325 92 28
(erreichbar ab 14.30h)