Niederlassungsbewilligung für österreichische Staatsangehörige bereits
Niederlassungsbewilligung für österreichische Staatsangehörige bereits nach
fünf Jahren
Österreichische Staatsangehörige erhalten inskünftig bereits nach einem
ununterbro-chenen und ordnungsgemässen Aufenthalt von fünf Jahren in der
Schweiz die Nieder-lassungsbewilligung. Bisher hat die Wartefrist 10 Jahre
betragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Niederlassungsvereinbarung mit
Österreich vom 14. September 1950 in diesem Sinne geändert. Eine entsprechende
Regelung gilt für Schweizer Bürger, die in der Republik Österreich wohnen.
Damit haben alle in der Schweiz wohnhaften Angehörigen von EFTA- oder
EU-Staaten nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf
Jahren An-spruch auf die Niederlassungsbewilligung.
25. Juni 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
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