Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Vor gemeinsamer Übung

Pressemitteilung vom 2. Juli 1997

Katastrophenhilfe: Vor gemeinsamer Übung von Formationen der französischen und
der schweizerischen Armee

Formationen der französischen und der schweizerischen Armee werden vom 13. bis
15. Oktober 1997 erstmals gemeinsam die Katastrophenhilfe über die Landesgrenze
hinaus üben. Die vom Präfekten der Region Hochsavoyen geleitete Übung findet in
der Region Annecy/Seyssel (Frankreich) statt.

Die Übung  Léman hat zum Ziel, die Zusammenarbeit und die Koordination zwischen
den beiden Armeen und den zivilen Nothilfediensten zu verbessern. Sie soll
ferner dazu beitragen, die für einen wirklichen Katastropheneinsatz notwendige
praktische Erfahrung zu sammeln. Mit der Übung wird auch das seit dem 1. April
1989 zwischen der Schweiz und Frankreich geltende Abkommen über die
gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
erstmals in der Praxis erprobt..

Der Assistenzdienst der Armee zur Katastrophenhilfe im Ausland hat seine
rechtliche Basis im Artikel 69 des Militärgesetzes. Danach kann dieser Dienst
für den grenznahen Raum obligatorisch erklärt werden.

Das Übungsszenario geht von einem Erdbeben aus, das sich in der Region Annecy
ereignet hat. Wegen des grossen Schadenausmasses ersuchen die französischen
Behörden die Schweiz um Beihilfe. Der Bundesrat beschliesst in der Folge, Teile
von Rettungsformationen der Territorialdivision 1 für die Katastrophenhilfe in
Frankreich zur Verfügung zu stellen.

Auf schweizerischer Seite kommen dabei insbesondere das Rettungsbataillon 6 und
das Lufttransportbataillon 1 zum Einsatz, insgesamt rund 500 Angehörige der
Armee. Auf französischer Seite nehmen neben Sanitätseinheiten und Alpenjägern -
ebenfalls rund 500 Armeeangehörige - auch Feuerwehren, Teile der Polizei und
Organe der zivilen Sicherheit an der Übung teil.
Die zivilen und militärischen Übungsteilnehmer werden sich mit vier Aufträgen
konfrontiert sehen:
· Rettung von verschütteten Personen unter eingestürzten Häusern
· Schutz vor den Fluten der Rhone und Kampf gegen Wasserverschmutzung
· Rettung von Personen, die in einem in den Fluss getriebenen Bus
eingeschlossen sind
· Abräumen von Trümmern

Die schweizerische Armee wird bei ihrem Einsatz Sanitäts- und Rettungsmaterial
sowie Geräte für die Wasserreinigung einsetzen.

Gesamtleiter der Übung ist der Präfekt der Region Hochsavoyen, Bernard Coquet.
Der Kommandant des Militärbezirks Lyon und der Kommandant des Felderameekorps 1
sind für die Planung und Durchführung des Einsatzes verantwortlich. Die Führung
der Truppen auf dem Platz obliegt Brigadegeneral Jacques Maillard (F) und
Divisionär André Liaudat, Kommandant der Territorialdivision 1.

Alle Bedingungen für den Ablauf der Übung sind erfüllt. Das Übereinkommen
zwischen den beiden Regierungen dürfte im Laufe des August unterzeichnet
werden.

Für zusätzliche Auskünfte:Divisionär André Liaudat, Kommandant
Territorialdivision 1, Tel. 021/646 12 42, Fax 021/647 59 36

Territor