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Hongkong: weiterhin keine Änderung der

Hongkong: weiterhin keine Änderung der Visumpflicht

Die Rückkehr Hongkongs in die Volksrepublik China am 1. Juli 1997 wird keine
Änderung der schweizerischen Visumpflicht zur Folge haben. Wie bisher können
bestimmte Bewohner Hongkongs ohne Visum in die Schweiz einreisen, wogegen
andere ein Visum benötigen. Von der Visumpflicht befreit bleiben Inhaber von
British National (Overseas)"- Pässen. Die Inhaber eines Hong Kong Certificate
of Identity" benötigen wie bis anhin ein Visum.

Als Sonderregion der Volksrepublik China wird Hongkong befugt sein, an Bewohner
Hongkongs eigene Pässe auszustellen. Diese als Hongkong Special Administrative
Region Peoples Republic of China Passport" (HKSAR) bezeichneten Pässe werden
von der Schweiz anerkannt. Für die Einreise ist bis auf weiteres ein Visum
erforderlich.

Der bis anhin von der britischen Kronkolonie ausgestellte British Dependent
Territory Citizen-Passport" (BDTC-Pass) ist nur noch bis am 30. Juni 1997
gültig. Nach diesem Datum genügt dieses Reisedokument daher in der Schweiz
nicht mehr für Einreise und Aufenthalt. Alle Inhaber eines BDTC-Passes, die
sich in der Schweiz aufhalten, sind von Gesetzes wegen verpflichtet, sich zur
Regelung bzw. Erneuerung ihrer Anwesenheitsbewilligung bei den
Fremdenpolizeibehörden ihres Aufenthaltsorts zu melden.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger können auch nach dem 1. Juli mit einem
gültigen Schweizer Pass ohne Visum in die SAR Hongkong einreisen. Für die
Einreise von Hongkong nach China benötigen sie dagegen weiterhin ein Visum.

27.  Juni 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. 031 / 325 90 32