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Europäisches Antifolterausschusses mit Situation

Europäisches Antifolterausschusses mit Situation in der Schweiz grundsätzlich
zufrieden

Der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat vom 11. - 23. Februar 1996
seinen zweiten periodischen Besuch in der Schweiz abgehalten. Bei dieser
Gelegenheit inspizierte er in den Kantonen Bern, Genf, Tessin, Waadt, Wallis
und Zürich rund dreissig Einrichtungen der Polizei- und Untersuchungshaft, des
Straf- und Massnahmenvollzuges, der Psychiatrie und des Asylwesens.

In seinem Anfang Oktober 1996 dem Bundesrat zugestellten - und bis zur heutigen
Publikation vertraulichen - Bericht legt der CPT seine Feststellungen dar und
formuliert zu Handen der Schweizer Behörden eine Anzahl Empfehlungen,
Kommentare und Informationsbegehren. Zu diesen nimmt der Zwischenbericht des
Bundesrates nun Stellung. Darin werden namentlich auch die Vernehmlassungen der
betroffenen Kantone wiedergegeben.

Der CPT zeigt sich grundsätzlich befriedigt über seinen Besuch in der Schweiz.
Er erhielt keinerlei Hinweise, dass in der Schweiz gefoltert wird. Hingegen
berichtet er von Fällen, in denen Personen in einzelnen Kantonen durch
Angehörige der Polizeikorps schlecht behandelt wurden. Kritische Anmerkungen
macht der CPT bezüglich gewisser Praktiken bei der Verhaftung, der
Unterbringung von Straftätern mit schweren psychischen Problemen, der Spazier-
und Beschäftigungs-möglichkeiten in Untersuchungsgefängnissen sowie der
körperlichen Unter-suchungen in ungeeigneten Räumlichkeiten. Vor allem aber
beurteilt der Ausschuss die Bedingungen, unter welchen die Gefangenen mit der
Bahn transportiert werden, als sehr problematisch. Der CPT wiederholt zudem
einige grundsätzliche Forderungen, die er schon in seinem ersten Bericht
erhoben hat. Es sind dies insbesondere das Recht einer inhaftierten Person, ab
Beginn der Polizeihaft einen Anwalt beiziehen zu dürfen (Anwalt der ersten
Stunde), einen Arzt ihrer Wahl zu konsultieren sowie einen Angehörigen oder
Dritten über ihre Verhaftung zu benachrichtigen.

Der CPT besuchte 1996 auch einige von ihm bereits 1991 inspizierte
Einrichtungen. Dabei konnte er befriedigt feststellen, dass sich die damals
beanstandeten materiellen Haftbedingungen verbessert haben.

Über die Umsetzung der Empfehlungen des CPT sowie über weitere,
Verbesserungsmassnahmen im Bund und in den Kantonen wird das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement dem CPT Ende Oktober dieses Jahres einen
Folgebericht erstatten.

26.  Juni 1997
EIDGENÖSSICHES
JUSTIZ-UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations-und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Vizedirektor Peter Müller, Bundesamt für Justiz, Tel. 322 41
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