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Schutz ausländischer Vertretungen: - Vertrag

Schutz ausländischer Vertretungen: - Vertrag mit Genf

Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Vertrag mit Genf gutgeheissen, der den
Schutz der offiziellen ausländischen Vertretungen in der Rhone-Stadt neu
regelt. Die Vereinbarung, die Bund und Kanton Genf gemeinsam erarbeitet haben,
sieht eine Verstärkung der Schutzmassnahmen vor. Vertreter beider Parteien
werden den Vertrag in Bern unterzeichnen.

In der Vereinbarung verpflichtet sich der Bund, einen Beitrag an diejenigen
Kosten zu leisten, die den üblichen Aufwand zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Ordnung und Sicherheit übersteigen. Der Kanton Genf seinerseits
wird ein détachement de gardes de sécurité des milieux diplomatiques,
consulaires et des organisations internationales (GSD)" ins Leben rufen. Dafür
sollen 20 Personen rekrutiert und ab Ende 1997 eingesetzt werden. Das GSD ist
bewaffnet und wird vorwiegend die ausländischen Vertretungen bewachen sowie den
Schutz von Diplomaten gewährleisten.

Die Vereinbarung sieht vor, dass der Bund jährlich ca. 80 % der Personalkosten
des GSD (maximal 2,5 Mio. Franken) übernimmt. Zusätzlich kommt er mit einem
einmaligen Betrag von rund 800000 Franken für die Grundausrüstung und das
Korpsmaterial auf. Die übrigen Auslagen, wie Aus- und Weiterbildung, Unterhalt
usw., bezahlt der Kanton Genf.

Auch Gespräche mit Zürich und Bern

Der Bundesrat beschloss am 29. März 1995, die Bewachung von ausländischen
diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Schweiz zu verstärken und
der neuen Bedrohungslage anzupassen. Zu diesem Zweck wurden nicht nur mit Genf,
sondern auch mit den anderen unmittelbar betroffenen Städten und Kantonen
Gespräche aufgenommen. Die Vertragsverhandlungen mit den Städten Zürich und
Bern sind noch nicht abgeschlossen. An diesen beiden Orten steht heute das
Festungswachtkorps für den erweiterten Schutz der ausländischen Vertretungen im
Einsatz. Die Stadt Zürich hat sich grundsätzlich bereit erklärt, diese Aufgabe
dem eigenen Polizeikorps zu übertragen, was aber angesichts der Unterbestände
frühestens im Jahr 2000 möglich sein wird. Bei den Verhandlungen mit der Stadt
Bern bestehen noch unterschiedliche Auffassungen über den Kostenanteil des
Bundes.

25.  Juni 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Auskunft: Rolf Schatzmann, Chef SID, Tel. 031/322 45 92/322 46 11.