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Peter Huber zum Direktor des Bundesamtes für Ausländerfragen gewählt

Peter Huber zum Direktor des Bundesamtes für Ausländerfragen gewählt

Der Bundesrat hat am Mittwoch Peter Huber (56) per 1. Juli zum Direktor des
Bundesamtes für Ausländerfragen (BFA) gewählt. Huber hat das Amt seit dem 1.
Januar 1995 bereits als Direktor ad interim geleitet.

Der Gewählte wuchs in Zürich auf, wo er auch die Schulen besuchte. An der
Universität Zürich promovierte er 1973 zum Dr. iur. Seine berufliche Laufbahn
begann er 1965 als Auditor beim Bezirksgericht Zürich, wo er ab 1966 zehn Jahre
lang als Bezirksanwalt tätig war. 1976 wechselte er als stellvertretender Chef
der Bundespolizei zur Bundesanwaltschaft und wurde 1982 zum Chef der
Bundespolizei ernannt. In dieser Funktion wurde er im Gefolge der PUK EJPD 1990
beurlaubt. Anschliessend erfüllte Peter Huber bis zu seinem Eintritt ins
Bundesamt für Ausländerfagen im Jahr 1991 Spezialaufgaben im Auftrag des
Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (Details vgl.
Anhang).

Der Posten des BFA-Direktors war seit Anfang 1995 wegen der laufenden
Regierungs- und Verwaltungsreform vakant. Nachdem sich der Bundesrat für eine
Konzentration der Migrationsbereiches im EJPD und gegen ein Migrationsamt
ausgesprochen hatte, war der Weg für die Wahl eines neuen Direktors frei.

Das BFA ist für die Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen
einheimischer und ausländischer Wohnbevölkerung, für die Eingliederung der in
der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer und für die Regelung des
Personenverkehrs in Europa zuständig. Auch die Bekämpfung der illegalen
Migration sowie die Mitgestaltung der Migrationspolitik und von Strategien zur
Bewältigung des Wanderungsdruckes gehören zu den Aufgaben des Bundesamtes.

25.  Juni 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst