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Beteiligung der Telecom PTT an der Cablecom

PRESSEMITTEILUNG

Beteiligung der Telecom PTT an der Cablecom

Die Wettbewerbskommission empfiehlt dem Bundesrat, die PTT-Betriebe zu verpflichten, 
ihre
Beteiligung an der Cablecom Holding AG zu veräus- sern.

Die Cablecom übernahm Ende Juni 1996, d.h. wenige Tage vor dem Inkrafttreten des 
neuen
Kartellgesetzes, von der Firma Alcatel die Mehrheit einer Unternehmensgruppe, zu 
welcher die
Rediffusion gehört. Damit haben sich die beiden mit Abstand grössten schweizerischen
Kabelnetzbetreiber zusammengeschlossen. Die Telecom PTT ist mit 32% an der Cablecom 
beteiligt.

Die für neue Beteiligungen der PTT zuständigen Departemente des Bundes empfahlen 
dem
PTT-Verwaltungsrat, der Uebernahme zuzustimmen, gleichzeitig den Fall aber der
Wettbewerbsbehörde zu unterbreiten. Da der Zusammenschluss Cablecom-Rediffusion 
der
Fusionskontrolle des neuen Kartellgesetzes nicht unterstand, konzen-trierte sich 
die
Wettbewerbskommission auf eine wettbewerbspolitische Beurteilung der Telecom PTT-Beteiligung 
an
der Cablecom. Die Ergebnisse sind in einem Bericht festgehalten, der dem Bundesrat 
letzte Woche
zugestellt wurde.

Auswirkungen hat die Beteiligung konkret im Hinblick auf die 1998 vorgesehene Libe-ralisierung
der Telekommunikationsmärkte, bei der die Telecom PTT ihr bisheriges Monopol für 
Telefonnetze
verliert. Im Telefonbereich ist grundsätzlich zwischen den Fern- und den Ortsnetzen 
zu
unterscheiden. Auf den Fernnetzen dürfte der Telecom PTT durch Newtelco (Netz der 
SBB) und Diax
(Netze der Elektrizitätswerke) Konkur-renz erwachsen. Im Bereich des Ortsnetzes 
(„local loop“)
stellen die Kabelnetzbetrei-ber in der nahen Zukunft jedoch die einzigen potentiellen
Konkurrenten der Telecom PTT dar, da die weit verbreiteten Kabelnetze vom bisherigen 
Einweg-
auf Zweiwegbe-trieb umgerüstet und damit auch für die Telefonie benutzt werden können.

Die Beteiligung der Telecom PTT am wichtigsten Konkurrenten Cablecom verhindert 
nun aber
aktuellen und potentiellen Wettbewerb im Bereich des Ortstelefonnetzes weitgehend 
und steht
deshalb in Widerspruch zur beabsichtigten Oeffnung der Tele-kommunikationsmärkte. 
Die
Beteiligung dürfte volkswirtschaftlich negative Auswirkun-gen haben, insbesondere 
hinsichtlich
Preisen und Innovationen. Negativ betroffen wä-ren aber auch Zukunftsmärkte wie
Multimediaanwendungen.

Die Wettbewerbskommission erachtet daher eine Veräusserung der Anteile der PTT an 
der Cablecom
in einem wettbewerbsneutralen Verfahren als unerlässlich. Sie richte-te eine entsprechende
Empfehlung an den Bundesrat, welchem die Oberaufsicht über die PTT-Betriebe zukommt.

WETTBEWERBSKOMMISSION

Auskunft:
Herr Prof. P. Tercier, Präsident, Tel-Nr. 079/214'14'89
Herr R. Dähler, Direktor, Tel-Nr. 031/322'20'41