Grundpreissenkung bei Milch und Milchprodukten durchgesetzt
Pressemitteilung
Grundpreissenkung bei Milch und Milchprodukten durchgesetzt
Der Bundesrat hat bekanntlich den Grundpreis bei der Milch auf den 1. März 1996
um 10 Rappen je
kg gesenkt. Konzeption, Ausmass und zeitlicher Ablauf der rohstoffbedingten Preisabschläge
wurden mit Konsumentenschaft, Verarbeitern und Handel besprochen. Die Durchsetzung
der
Grundpreissenkung wurde von der Eidgenössischen Preiskontrollstelle überwacht. Eine
Schlussbilanz über die Durchsetzung der Preisweitergabe ergibt folgendes Bild:
· Bei Konsummilch wurde der Rohstoffvorteil von 10 Rappen rasch und integral an
die
Konsumentenschaft weitergegeben.
· Die Verbilligung von Konsumrahm entsprach ebenfalls der Empfehlung der Eidg.
Preiskontrollstelle. Zeitliche Verzögerungen bei der Weitergabe der Verbilligung
waren auf
grössere Lagerbestände zurückzuführen.
· Joghurt, Quark und Dessertspezialitäten, für welche die rohstoffbedingten Preisreduktionen
weniger als 5 Rappen je Verkaufseinheit betragen, verzeichneten vereinzelt sogar
weitergehende
Preisabschläge am Markt.
· Die Rohstoffverbilligung bei Butter wurde zur Verbesserung der Milchrechnung verwendet.
· Die Durchsetzung der Preisreduktionen bei Weich-, Halbhart- und Hartkäse erwies
sich als
relativ schwierig. Einzelne Anbieter gewährten den Preisabschlag dem Konsumenten
erst auf
Drängen der Eidg. Preiskontrollstelle.
Insgesamt kann die Durchsetzung der Grundpreissenkung als Erfolg gewertet werden,
da der
Milchpreisabschlag im vorgesehenen Ausmass an die Konsumentenschaft weitergegeben
wurde.
Bern, 31. Januar 1997
EIDGENÖSSISCHE PREISKONTROLLSTELLE
Auskunft:
Beat Ritler, Tel. 031/322 20 92