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Personalabbau im Eidgenössischen Militärdepartement


Pressemitteilung EMD-Personalabbau (4. Quartal 1996) vom 21. Januar 1997

Personalabbau im Eidgenössischen Militärdepartement (EMD)
Stand 31. Dezember 1996

Der Personalbestand des Eidgenössischen Militärdepartementes (EMD) hat im
vierten Quartal 1996 um 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugenommen. Seit
1990 verringerte sich der Bestand hingegen um insgesamt 3356 Personen. Dank des
erweiterten Sozialplanes und der gut spielenden Sozialpartnerschaft mussten bis
jetzt nur gerade 56 Personen (1,6 Prozent des gesamthaft reduzier-ten
Personalbestandes) entlassen werden. Die zur Sanierung des Bundeshaushal-tes
geplanten Budgetkürzungen werden 1997 auch bei den Besoldungskrediten
durchschlagen. Eine Verschärfung des Personalabbaus kann daher in Zukunft nicht
ausgeschlossen werden.

Im vierten Quartal 1996 hat das EMD seinen Personalbestand um 62 Personen
erhöht. Dies ist noch keine Trendwende, sondern der Personalabbau wird auch
1997 im geplan-ten Rahmen weitergehen. Die Abbauleistung des EMD im Jahr 1996
beträgt insgesamt 326 Personen, so dass das Departement per 31.12.96 einen
Personalbestand von 16818 Personen aufweist. Damit hat sich der Bestand seit
1990 um insgesamt 3356 Personen verringert. Nach dem heutigen Planungsstand
sind damit rund zwei Drittel der Personal-abbauvorgabe realisiert. Dass dabei
nur gerade 56 Personen (1,6 % des Personalabbaues) entlassen werden mussten,
ist einerseits den flexiblen Pensionierungen (freiwilliger vorzei-tiger
Altersrücktritt ab 60. Altersjahr gemäss Statuten der Pensionskasse des Bundes)
und der Solidaritätsaktion (vorzeitige Pensionierung gemäss gültigem
Sozialplan) zuzuschrei-ben.

Infolge der noch immer laufenden Umstrukturierung und vor allem infolge der
geplanten Änderung der Rechtsform der Rüstungsunternehmen konnten zahlreiche
Bedienstete des EMD nicht mehr vorbehaltlos für die gesamte nächste Amtsdauer
wiedergewählt werden. Insgesamt mussten im EMD 4'688 Wiederwahlmassnahmen
getroffen werden, wobei mehr als die Hälfte einvernehmlich mit den Betroffenen
vereinbart werden konnten. Bei der Mehrzahl der Wiederwahlmassnahmen handelt es
sich um Wiederwahlen unter Vor-behalt der Änderung des Dienstortes oder unter
Vorbehalt der Aufhebung des Amtes in-folge Änderung der Rechtsform der
Rüstungsunternehmen (voraussichtlicher Wechsel vom öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis in ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis).

Für zusätzliche Auskünfte: Manfred Nussbaumer, Personalabteilung,
Generalsekretariat EMD, Tel. 031/324.50.89

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