Bundesrat verzichtet auf geplante Preissenkungen in der Landwirtschaft
PRESSEMITTEILUNG
Bundesrat verzichtet auf geplante Preissenkungen in der Landwirtschaft
Der Bundesrat verzichtet angesichts der schwierigen Einkommenslage der Landwirtschaft
auf die
für dieses Jahr geplante Senkung der Produzentenpreise. Die Mittel für Öko-Beiträge
für 1997
werden zudem - wie vom Parlament bereits beschlossen - um weitere 107 Millionen
Franken
aufgestockt. Über allfällige weitere wirtschaftliche Massnahmen zugunsten der Landwirtschaft
wird der Bundesrat im Frühjahr befinden.
Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat insgesamt 80 Millionen Franken zur Stützung
des
Rindfleischsektors bewilligt. Das Parlament hat seinerseits im Rahmen der dringlichen
Beschlüsse zur BSE-Bekämpfung weitere 25 Millionen zur Marktentlastung gesprochen.
Nach dem
Willen des Bundesrates:
· Sollen die vom Parlament bereits bewilligte Aufstockung der Mittel für Direktzahlungen
zur Abgeltung besonders umwelt- und tierfreundlicher Produktionsweisen um 107 Millionen
Franken
vollumfänglich an die 1997 erstmals an den Öko-Programmen des Bundes teilnehmenden
Betriebe
gehen. Damit geht der Bundesrat den im Siebten Landwirtschaftsbericht 1992 dargelegten
Weg zu
einer nachhaltig wirtschaftenden Landwirtschaft konsequent weiter.
· Soll angesichts der schwierigen Einkommenssituation der Landwirtschaft auf die
geplante
generelle Senkung der Produzentenpreise bei Ölsaaten, Brot- und Futtergetreide verzichtet
werden.
Im weiteren hat der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement beauftragt,
eine
interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die Möglichkeiten zur Senkung
der
Produktionskosten in der Landwirtschaft prüft. Ihr Schlussbericht zuhanden des Bundesrates
soll
in der zweiten Hälfte 1997 vorliegen.
Über allfällige weitere wirtschaftliche Massnahmen zugunsten der Landwirtschaft
wird der
Bundesrat - insbesondere unter Berücksichtigung der Einkommenswirkung der vom Parlament
bewilligten Mittel zur Entlastung des Schlachtviehmarktes - in einigen Wochen befinden.
Im übrigen hat die Landesregierung im Bereich Landwirtschaft die Anpassung verschiedener
gesetzlicher Grundlagen technischer Natur (siehe Beilage) vorgenommen.
Bern, 29. Januar 1997
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst