Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat verabschiedet neue Grundsätze für die Rüstungspolitik


Pressemitteilung vom 9. Dezember 1996

Bundesrat verabschiedet neue Grundsätze für die Rüstungspolitik

Der Bundesrat hat neue Grundsätze für die Rüstungspolitik verabschiedet. Darin
bekräftigt er die Absicht, bei Rüstungsbeschaffungen die
Kosten-/Nutzenkriterien noch stärker zu gewichten. Weiter sollen der Wettbewerb
gestärkt und vermehrt auf dem Markt erhältliches Material beschafft werden.
Durch das EMD finan-zierte Eigenentwicklungen bilden künftig die Ausnahme. Zur
Erhaltung der für die Landesverteidigung wichtigen Technologien und des damit
verbundenen Know-how soll, wie bisher, die Schweizer Industrie direkt oder
indirekt beteiligt werden.

Mit der Verabschiedung der Grundsätze zur Rüstungspolitik werden keine Aussagen
zu konkreten Beschaffungsvorhaben oder künftigen Waffensystemen gemacht. Sie
stellen vielmehr die politischen und wirtschaftlichen Leitplanken dar, an
welchen sich die Be-schaffungsinstanzen zu halten haben. Die bisherigen
Richtlinien des Bundesrates aus dem Jahre 1983 erforderten angesichts der
Umwälzungen im Beschaffungsumfeld und der Reformen in EMD eine umfassende
Überprüfung. Die jetzigen Grundsätze tragen den neuen Rahmenbedingungen besser
Rechnung. Sie fordern in allen Phasen des Rü-stungsablaufs eine stärkere
Orientierung an Kosten-/Nutzenkriterien. Sie geben der mit dem Vollzug der
Grundsätze betrauten Gruppe Rüstung den nötigen Handlungsrah-men.

Folgende Grundsätze kennzeichnen die neue Rüstungspolitik:

Kosten-/Nutzenkriterien sollen in allen Phasen einer Projektbearbeitung
Eingang fin-den. Wenn immer möglich, soll auf dem Markt erhältliches Material
beschafft wer-den. Sogenannte Helvetisierungen sind auf das Notwendigste zu
beschränken. Durch das EMD finanzierte Eigenentwicklungen bilden künftig die
Ausnahme; sie sind an einschränkende Voraussetzungen geknüpft.

Das vorhandene Industriepotential im EMD soll konzentriert und neu
ausgerichtet werden. Doppelspurigkeiten, namentlich im Unterhalt, werden
eliminiert. Mit einer Anpassung der Rechtsform für die Industrieunternehmen des
EMD soll diesen Be-trieben der nötige Handlungsspielraum verliehen werden, um
auch in angrenzenden Bereichen vermehrt tätig sein zu können. Dadurch können
die für die Landesvertei-digung erforderlichen Technologien wie auch das damit
verbundene Know-how im Inland erhalten und die rückläufigen Rüstungsaufträge
abgefedert werden. Arbeits-plätze können so langfristig gesichert werden.

Soweit sich für die Landesverteidigung entsprechende Vorteile ergeben, sollen
direk-te Beteiligungsmöglichkeiten der schweizerischen Industrie und der
bundeseigenen Rüstungsunternehmen weiterhin geprüft werden. Allfälligen
Mehrkosten muss aber ein entsprechender Nutzen gegenüberstehen. Indirekte
Beteiligungsverpflichtungen sind bei grösseren Beschaffungsvorhaben als
flankierende Massnahme weiterhin vor-gesehen, wobei in jedem Fall
internationale Abkommen (WTO) zu respektieren sind.

Regionalen Anliegen soll durch entsprechende frühzeitige Information und
mittels breitabgestützter Wettbewerbe, insbesondere auch auf der Stufe der
Unterlieferan-ten, Rechnung getragen werden. Der militärische Bedarf ist
Auslöser aller Beschaf-fungen. Weder aus regional- noch aus
beschäftigungspolitischen Überlegungen wer-den Beschaffungstätigkeiten
eingeleitet.

Den neuen Grundsätzen für die Rüstungspolitik wurde bereits bei der
Reorganisation des EMD-Industriepotentials im Rahmen der Departementsreform
(EMD 95) und bei der Bildung der vier neuen Industrieunternehmen der Gruppe
Rüstung Rechnung getragen. Als nächster Schritt geplant ist die Änderung der
Rechtsform für diese vier Unterneh-men. Der Bundesrat wird dazu im nächsten
Jahr dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Für zusätzliche Auskünfte: Martin Stahel, Gruppe Rüstung, Chef Abteilung Recht
/ Kommerz / Zoll, Tel. 031 / 324 56 12

/ Kommer