Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Vereinfachtes Requisitionsverfahren


Pressemitteilung vom 9. Dezember 1996

Vereinfachtes Requisitionsverfahren

Der Bundesrat hat ein vereinfachtes und der veränderten sicherheitspolitischen
Lage angepasstes Verfahren der Requisition von Gütern durch die Armee, den
Zivilschutz und die Wirtschaftliche Landesversorgung gutgeheissen. Die
revi-dierte Requisitionsverordnung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

Die Verordnung regelt die Beschaffung gegen angemessene Entschädigung von
be-weglichen und unbeweglichen Sachen sowie von Tieren, die auf andere Weise
(Kauf, Miete usw.) nicht erhältlich sind. Requisitionsberechtigt im Interesse
der Allgemein-heit sind die Armee im Aktiv- und im Assistenzdienst, der
Zivilschutz bei Katastro-phen und Notlagen sowie im Aktivdienst und die
Wirtschaftliche Landesversorgung bei Massnahmen im Fall zunehmender Bedrohung,
sofern ihnen durch Bundesratsbe-schluss die Befugnis erteilt wird.

Die neue Verordnung sieht ein gestrafftes, benutzerfreundliches und
kostengünstige-res Requisitionsverfahren vor. Verzichtet wird auf die
Requisition von Brieftauben, Diensthunden und Seilbahnen. Damit in Notfällen
rasch Güter beschafft werden kön-ne, wurde die Requisitionsberechtigung auf
tiefstmöglicher Stufe angesetzt. Um Will-kür zu verhindern, sind der
Requisition klare Grenzen gesetzt.

Die auf Antrag der Eidgenössischen Requisitionskommission und des Stabes für
Ge-samtverteidigung revidierte Verordnung ersetzt jene vom 3. April 1968.

Für zusätzliche Auskünfte: Hans-Peter Ryser, Generalstab, Untergruppe Logistik,
Sek-tion Territorialdienst, Tel. 031 / 324 54 07

Sek-tion