Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Information durch Vizekanzler Achille Casanova vom 29. Januar 1997

Information durch Vizekanzler Achille Casanova

Der Bundesrat hat die Fragen erörtert, die sich in Zusammenhang mit der
Rücktrittsforderung des Parteivorstands der Sozialdemokratischen Partei an
Bundesrat Delamuraz und dem Rücktrittsgesuch stellen, das Carlo Jagmetti,
Schweizer Botschafter in Washington, wegen der Veröffentlichung seines internen
Berichts zuhanden der Task Force eingereicht hat.

Der Bundesrat erkennt zwar jeder politischen Partei das Recht zu, in aller
Freiheit Stellung zu nehmen und ihre Meinungen zu äussern. Die Vorwürfe, die
der Parteivorstand der Sozialdemokratischen Partei gegen Bundesrat Delamuraz
erhebt, sind für den Bundesrat inakzeptabel. Diese schwerwiegenden Vorwürfe
sind ungerecht und verletzen die moralische Autorität eines seiner Mitglieder
in grober Weise. Sie stehen im Widerspruch zu der 13jährigen Tätigkeit von
Bundesrat Delamuraz, die geprägt ist vom Geist der Toleranz und der tiefen
Achtung der Grundrechte der Menschen.

Zur Publikation eines internen Berichts von Botschafter Jagmetti hält der
Bundesrat fest, dass es zu den Hauptaufgaben unserer Missionschefs im Ausland
gehört, ihre Lagebeurteilungen frei zu formulieren. Er verurteilt denn auch
vorbehaltlos die Verbreitung eines solchen internen Dokuments. Er hat zudem die
Bundesanwaltschaft beauftragt, eine Untersuchung einzuleiten, um die schuldige
Person zu ermitteln. Es handelt sich hier um eine unentschuldbare, sehr
schwerwiegende Indiskretion. Denn neben den schädlichen Auswirkungen, welche
diese Indiskretion in der Frage der nachrichtenlosen Vermögen hat, stellt sie
die Tätigkeit aller unserer diplomatischen Missionen in Frage. Auch wenn die
Wortwahl von Botschafter Jagmetti nicht der Auffassung des Bundesrates
entspricht, verdient sein Gesuch um vorzeitige Pensionierung tiefen Respekt und
Hochachtung. Dieser Schritt bedeutet, dass Botschafter Jagmetti, getreu seiner
langjährigen Tätigkeit, die Interessen des Landes vor seine eigenen stellt.

Der Bundesrat achtet die Pressefreiheit zu hoch, als dass er sich ein Urteil
erlaubt über den Entscheid der Sonntags-Zeitung, gewisse Passagen des internen
Berichts Jagmettis zu veröffentlichen, wie auch über den Beschluss des
Tagesanzeigers, den Bericht fast vollständig zu publizieren. Diese Ereignisse
werfen die grundsätzliche Frage der Eigenverantwortung der Medien auf. Diese
Frage sollte von den Medienschaffenden selber und ihren Organisationen
eingehend überdacht werden. Der Bundesrat ersucht darum den Presserat des SVJ,
den Fall zu prüfen und, wenn nötig, die sich aufdrängenden Schlussfolgerungen
in bezug auf die Anwendung des Ehrenkodexes dieser Standesorganisation zu
ziehen.

29.1.1997