Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Beförderungen und Mutationen in der Armee: Verordnung revidiert


Pressemitteilung vom 25. November 1996

Beförderungen und Mutationen in der Armee: Verordnung revidiert

Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die Beförderungen und
Mutationen in der Armee (VBMA) verabschiedet. Die Teilrevision trägt der
ver-änderten Verwaltungsstruktur (EMD 95) Rechnung, korrigiert Nachteile der
bis-herigen Beförderungsordnung und berücksichtigt Schlussfolgerungen aus der
Ad-ministrativuntersuchung von Dr. René Bacher in bezug auf das
Beförderungswe-sen in der Armee.

Die Teilrevision, die auf den 1. Januar 1997 in Kraft tritt, hat ihre
hauptsächliche Ursa-che in der Departementsreform (EMD 95). Umbenennungen und
Umstrukturierungen verschiedenster Verwaltungsstellen erfordern eine Reihe von
Anpassungen der Zustän-digkeitsbestimmungen in der VBMA. Zudem korrigiert die
revidierte Verordnung Nach-teile der bisherigen Beförderungsordnung, welche
sich aus der täglichen Anwendung des Erlasses nach Einführung der Armee 95
aufgezeigt haben.

Nicht zuletzt berücksichtigt die Änderung der VBMA die Schlussfolgerungen der
von Dr. René Bacher vorgenommenen und mit Bericht vom August 1996 vorgelegten
EMD-Administrativuntersuchung im Bereich des Beförderungswesens. Insbesondere
werden die Bestimmungen über den Aufschub von Beförderungen ausgeweitet.
Ausdrücklich festgehalten ist, dass kein Rechtsanspruch auf Beförderung
besteht.

Für zusätzliche Auskünfte: Alfred Müller, Generalstab, Untergruppe
Personelles, Chef Abteilung Schulen/Kurse und Offizierswesen, Tel. 031 / 324 31
42

42rsonel