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Verordnung über die Aushebung der Stellungspflichtigen geändert


Pressemitteilung vom 13. November 1996

Verordnung über die Aushebung der Stellungspflichtigen geändert

Der Bundesrat hat die Verordnung über die Aushebung der Stellungspflichtigen
geän-dert. Sie tritt am 1. Januar 1997 in Kraft. Die wesentlichsten Änderungen
sind Folge der Neustrukturierung der Aushebungskreise im Kanton Zürich im
Zusammenhang mit der Sanierung des kantonalen Haushalts.

Weiter wurde die Verordnung an die neuen Strukturen des EMD sowie an das neue
Militärgesetz angepasst.

Militärg