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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Fliegerabwehrlenkwaffe Stinger


Pressemitteilung vom 5. November 1996

Fliegerabwehrlenkwaffe Stinger
Zusammenarbeit Schweiz-Deutschland vereinbart

Bei der Produktion und beim Unterhalt der leichten Fliegerabwehrlenkwaffe
Stinger können die zuständigen Amtsstellen der Schweiz und Deutschlands
künf-tig zusammenarbeiten. Das amerikanische Verteidigungsdepartement hat einem
entsprechenden Abkommen zwischen der Gruppe Rüstung im EMD und der
ent-sprechenden deutschen Beschaffungsstelle für Rüstungsmaterial zugestimmt.

Mit dem Rüstungsprogramm 1989 wurde die Beschaffung der leichten
Fliegerabwehr-lenkwaffe Stinger genehmigt. Die Lenkwaffen werden in der Schweiz
in Lizenz hergestellt. Generalunternehmerin ist die SF Schweizerische
Unternehmung für Flugzeuge und Sy-steme in Emmen. Die Produktion läuft nach
Programm und wird sich noch bis 1997 er-strecken.

Unter der Leitung Deutschlands produziert ein europäisches Konsortium, dem
Holland, Griechenland und die Türkei angehören, dieselbe Fliegerabwehrlenkwaffe
ebenfalls in Lizenz.

Die beiden Lizenznehmer Schweiz und Deutschland haben schon seit einiger Zeit
eine technische Zusammenarbeit angestrebt. Ziel dieser Kooperation ist der
laufende Erfah-rungsaustausch, der Einblick in Testergebnisse und die
gegenseitige Bereitstellung von Teilen bei allfälligen Engpässen. Von dieser
Zusammenarbeit versprechen sich beide Part-ner erhebliche Vorteile, dies umso
mehr, als die Produktion der Stinger in den USA dra-stisch reduziert worden
ist. Vertragliche Hürden von seiten der amerikanischen Behörden konnten jetzt
mit entsprechenden Anpassungen im Abkommen beseitigt werden. Die
Zu-sammenarbeit obliegt der Kontrolle der Regierungen der beiden Länder Schweiz
und Deutschland. Gegenüber den amerikanischen Behörden wurde eine
Informationspflicht vereinbart.

Die Gruppe Rüstung erhofft sich als weiteren Vorteil vom Abkommen, dass die
regelmä-ssigen Ueberwachungsschiessen künftig in Europa durchgeführt werden
können. Die Waf-fe Stinger kann in der Schweiz aus sicherheitstechnischen
Gründen nicht abgeschossen werden. Die bisherigen Schiessen wurden deshalb in
den USA abgewickelt. Das europäi-sche Konsortium benützt einen Schiessplatz in
Europa. Die Schweiz hat ihr Interesse an der Benützung dieses Schiessplatzes
angemeldet.

Für weitere Auskünfte: Hans Beck, Gruppe Rüstung, Tel. 031 324 56 10

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